Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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Unwillkommenes „T-Online Welcome-Paket“ / T-Online auf Kundenfang mit Zusendung nicht bestellter Ware

(Leipzig) - Herr F. aus Leipzig schaute erstaunt auf das dicke Briefpaket von T-Online, das an ihn persönlich adressiert in seinem Postkasten lag. „T-Online-Welcome-Paket“ stand einladend darauf. Der Inhalt entpuppte sich als Einsteiger-Paket ins Internet - mit „Auftragsbestätigung“ und persönlichen Daten für den T-Online-Zugang. Doch Herr F. hat T-Online keinerlei Auftrag für einen Internetzugang erteilt, zumal er gar keinen Computer besitzt. In der beigefügten „Vertraulichen Mitteilung“ droht ihm T-Online an, dass er im Falle eines Missbrauchs dieser unverlangt zugesandten T-Online-Zugangsdaten durch Dritte die Kosten dafür tragen müsse, die durch Mitbenutzer oder unbefugte Benutzung dieser Kennung entstehen können.

„Das kann nicht sein“, meint Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Hier handelt es sich eindeutig um eine unbestellte Leistung. Diese Lieferung muss Herr F. weder zurückschicken noch hat er das Risiko für den Missbrauch der unverlangt zugesandten Zugangsdaten zu tragen.“

Empfänger, denen dieses „T-Online-Welcome-Paket“ nicht willkommen ist, können die Sendung bestenfalls für eine angemessene Frist zur Abholung bereithalten. Danach sollten sie vorsichtshalber die Zugangsdaten, die in dem als „Vertrauliche Mitteilung“ gekennzeichneten Schreiben von T-Online enthalten sind, zuverlässig vernichten, bevor sie den Rest dem Altpapier-Container überantworten. Die beigefügte CD mit der T-Online-Zugangssoftware gehört allerdings nicht ins Altpapier. Doch die nimmt jeder T-Punkt zurück - zwecks Recycling. Diese Art, Kunden zu gewinnen, finden Sachsens Verbraucherschützer auch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht äußerst bedenklich.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. Bernhardstr. 7, 04315 Leipzig Telefon: 0341/6888080, Telefax: 0341/6892826

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