Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Urheberrecht: BDZV appelliert an Abgeordnete

(Berlin) - Die CDU/CSU-Opposition im deutschen Bundestag hat den Referentenentwurf für ein neues Urhebervertragsgesetz scharf kritisiert. Freiheits- und mittelstandsfeindlich nannte der Abgeordnete Norbert Röttgen (CDU) den Gesetzentwurf bei der ersten Lesung am 28. Juni 2001.

Er werde "viel mehr Probleme schaffen, als er lösen könne". Beim Urhebervertragsrecht bestehe "nur punktueller Handlungsbedarf", der Regierungsvorschlag führe zu völliger Überregulierung. Durch die vorgelegten Regelungen zögen sich wie ein roter Faden Einschränkungen der Vertragsfreiheit. Röttgen nannte den Gesetzentwurf verfassungsrechtlich hoch problematisch, seine Instrumente altmodisch und seine Folgen für die Verwertungswirtschaft existenzbedrohend. Das gelte gerade für kleine und mittlere Betriebe, für die die vorgeschlagenen Neuregelungen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen würden.

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin betonte, dass es "für einen derart schwerwiegenden gesetzgeberischen Eingriff in das Urheberrecht" keine sachlich gerechtfertigten Gründe gebe. Die Vertragsfreiheit werde dadurch weitgehend beseitigt und der Geschäftsverkehr in Deutschland zusätzlich gesetzlich reglementiert. Dies stehe in krassem Widerspruch zu der immer wieder geforderten und unverzichtbaren Deregulierung im Wirtschaftssektor. "Gerade für den Medienstandort Rheinland-Pfalz könnte dies zu spürbaren Wettbewerbsverschlechterungen führen", sagte Mertin.

Der BDZV hatte im Vorfeld der Beratung noch einmal an alle Bundestagsabgeordneten appelliert, den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zu verabschieden. Wer der Vorlage von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin zustimme, öffne "einer geistigen Verarmung der Medien und Kulturszene in Deutschland Tür und Tor". Verlage würden sich in Zukunft genau überlegen, ob sie überhaupt noch Beiträge von freien Mitarbeitern annehmen könnten.

Der Gesetzentwurf stelle in unverantwortlicher Weise die Vertragsfreiheit in Frage. In Zukunft könne jeder Autor, der mit seinem Vertrag nicht zufrieden sei, diesen später mit Hilfe der Gerichte nachbessern lassen, warnte der Verband. Sogar für jahrelang zurückliegende Verträge könnten noch Nachforderungen gestellt werden. Die damit verbundene Rechtsunsicherheit könne weder den Verlagen noch anderen Unternehmen der Verwertungswirtschaft zugemutet werden. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen, von Urhebern und Verwertern gemeinsam aufzustellenden Vergütungsregeln sind aus Sicht des BDZV "kompliziert und praxisfern". Die Qualität einer Arbeit und damit die Angemessenheit eines Preises lasse sich im journalistischen Bereich nicht allgemeingültig nach der Zeilenzahl oder nach Sendeminuten messen.
Der BDZV wird seinen Protest gegen den Gesetzentwurf offensiv deutlich machen. So kommen die Zeitungsverleger am 4. Juli 2001 (um 18.30 Uhr im Haus der Presse) mit einer Gruppe Journalisten zusammen, um über das Urhebervertragsrecht und das neue Gesetz zu informieren und zu diskutieren. Mit dieser Veranstaltung wird die Reihe der "Berliner Gespräche" im Haus der Presse fortgesetzt. Wenige Tage vor der Bundestagsdebatte hatte auch BDZV-Präsident Helmut Heinen im Interview mit der "Rheinischen Post" (Düsseldorf) für wünschenswert erklärt, dass "nach dem 630-Mark-Gesetz nicht mit dieser völlig unausgewogenen Regelung neuer Schaden in der Verlagsbranche angerichtet wird". Die Problematik betreffe kleine und große Verlage gleichermaßen, ebenso die elektronischen Medien, die die Kritik der Zeitungsverleger an dem neuen Gesetz uneingeschränkt teilten.

Der Präsident des Verbands Privater Rundfunk und Telekommunikation, Jürgen Doetz, äußerte "großes Unverständnis" darüber, dass die komplizierte und sensible Materie im "Hauruck-Verfahren" durch das Parlament gebracht werden solle. Dies sei empörend um missachte die Spielregeln, die in einer Demokratie gelten sollten. Notwendig sei eine ausführliche Diskussion mit den Betroffenen. Diese habe die Bundesjustizministerin den Verbänden der Medienwirtschaft noch vor wenigen Tagen angeboten. Nun werde jedoch versucht, sogar noch vor den ersten Beratungen des Bundesrats über den Gesetzentwurf (am 13. Juli 2001) die Weichen für ein neues Urhebervertragsrecht zu stellen.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat in einem Schreiben an die Justizminister der Länder appelliert, ein Gesetz über das Urhebervertragsrecht erst dann zu erlassen, wenn "wir uns über die Reaktionen unserer EU-Partner auf unser Konzept einigermaßen im Klaren sind". Insbesondere kritisiert der BDI die auch von den Medienverbänden in der vorliegenden Fassung abgelehnten §§ 32 und 36 des Entwurfs. Das Vorhaben bedürfe "dringend umfassender Nachbesserungen". Gleichzeitig warnte der BDI davor, dass das Änderungsgesetz, wenn es in dieser Form verabschiedet würde, mit seinem "einzigartigen Vergütungssystem auch für andere Branchen den Weg ebnen" würde, die Vertragsfreiheit außer Kraft zu setzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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