Urheberrecht: Firmen sollen Einblick in private Internetdaten bekommen / "Zugriff nur mit richterlichem Beschluss
(Berlin) - Unternehmen sollen künftig das Recht bekommen, die Verbindungsdaten privater Internetnutzer zu bekommen. Dies sieht ein Gesetzentwurf zur Durchsetzung des geistigen Eigentums vor. In einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestags übte der Verbraucherzentrale Bundesverband scharfe Kritik an dem Bestreben, diesen Datenzugriff künftig auch ohne richterlichen Beschluss zu ermöglichen. "Der Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen rechtfertigt keine hemmungslose Preisgabe privater Nutzerdaten", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller.
Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung des geistigen Eigentums" will Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen. Die Richtlinie sieht vor, dass Rechteinhaber etwa aus der Musik- oder Filmwirtschaft bei Verletzung ihrer Rechte im Internet Auskunft bei den Providern verlangen können.
Kern der Auseinandersetzung: Die EU-Richtlinie sieht einen solchen Auskunftsanspruch erst bei einem gerichtlichen Verfahren vor. Hier hat die Bundesregierung bereits draufgesattelt. Schon vor einem offiziellen Verfahren soll mit einem richterlichen Beschluss der Einblick in die Nutzerdaten möglich sein. Auf Druck der Musik- und Filmbranche verlangt der Bundesrat nun eine noch weitergehende Abweichung vom EU-Recht: Selbst ohne richterlichen Beschluss sollen Rechteinhaber von den Internetprovidern die Herausgabe privater Nutzerdaten verlangen können. Außerdem will der Bundesrat die für die Bekämpfung des Terrorismus und anderer schwerer Straftaten vorgesehene Vorratsdatenspeicherung jetzt auch zur privaten Verfolgung von Urheberrechtsverstößen nutzen.
"Die steigende Zahl von Fälschungen und Urheberrechtsverletzungen ist bedenklich und verlangt eine effektivere Durchsetzung des Urheberrechts," sagte Edda Müller. "Es geht jedoch entschieden zu weit, das Grundrecht auf Datenschutz ins freie Belieben ganzer Branchen zu stellen."
Der vzbv verlangte eine Klarstellung, dass lediglich gewerbliche Urheberrechtsverletzer mit Maßnahmen zu rechnen haben. "Es kann nicht sein, dass private Nutzer massenhaft mit Abmahnungen und Prozessen überzogen werden," so vzbv-Chefin Edda Müller. "Für die meisten Nutzer ist es meistens gerade nicht offensichtlich, ob eine Datei im Internet legal angeboten wird oder nicht".
Allein in diesem Jahr hat die Musikindustrie mehr als 25.000 Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen eingeleitet. Bei Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden: Viele Verbraucher berichten, dass zum Teil auch gegen geringfügige Verstöße Minderjähriger mit unnachgiebiger Härte vorgegangen wird.
Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressestelle
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Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218
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