Pressemitteilung | Bitkom e.V.

Urheberrechtsabgaben belasten Verbraucher und IT-Hersteller / Pro Computerarbeitsplatz werden bald mindestens 150 Euro fällig / Urheberrecht von 1985 muss dringend überarbeitet werden

(Berlin) – Rund 150 Euro an Urheberrechtsabgaben müssen Verbraucher bald für einen durchschnittlichen Computerheimarbeitsplatz zahlen, wenn die Gerichte den aktuellen Forderungen der Verwertungsgesellschaften nachgeben. Darauf weist der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hin. „Die Abgabenlast für digitale Geräte in Deutschland ist schon heute einzigartig in Europa, und es sieht derzeit so aus, dass wir diesen Spitzenplatz halten wollen“, befürchtet Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM. Die Folge: Verbraucher und Hersteller werden im europäischen Vergleich massiv benachteiligt, deutsche Kunden werden zum Einkauf ins Ausland getrieben.

Beim Kauf von MP3-Playern, CD-Brennern, DVD-Brennern, CD- und DVD-Rohlingen, Faxgeräten, Scannern und Kopierer werden solche Abgaben pauschal fällig. Die jeweilige Höhe der Abgaben hängt von der Leistungsfähigkeit der Geräte ab. Für PCs, Drucker und so genannte Multifunktionsgeräte – also Geräte, die Drucker, Scanner und/oder Fax vereinigen – sind die Abgaben rechtlich noch umstritten. Jedoch haben die Gerichte in den ersten Instanzen auf Basis des veralteten deutschen Urheberrechts die Zulässigkeit der Abgaben bestätigt. So könnten im Top-Segment demnächst über 1.000 Euro für eine Gerätekombination fällig werden – auf die noch die Mehrwertsteuer für den Staat kommt.

„Das Abgabensystem im deutschen Urheberrecht stammt aus der Zeit von 1965, die Vergütungssätze von 1985. Ebenso gut könnte man die Verkehrsregeln aus der Zeit der Kutschen und Sänften fortschreiben“, sagt Harms. Viele Geräte wie CD-Brenner oder Multifunktionsgeräte waren noch unbekannt oder kaum verbreitet, als das Gesetz erlassen wurde. Die nötige Überarbeitung des Gesetzes ist durch die angesetzten Neuwahlen ins Stocken geraten. „Die Regierung sollte sich nach den Wahlen dringend um dieses für Verbraucher und Hersteller enorm wichtige Thema kümmern“, fordert Harms.

Beim Kauf von IT-Geräten werden in Deutschland automatisch Urheberrechtsabgaben fällig, durch die das legale, private Kopieren von Texten, Bildern oder Musik pauschal abgegolten werden soll. Die Hersteller sind gezwungen, die Abgaben beim Verkauf der Geräte zu erheben und an die so genannten Verwertungsgesellschaften weiterzuleiten. Diese verstehen sich als Verwalter der Text- und Bildrechte von beispielsweise Autoren und Fotografen. Die Abgaben verteuern die Produkte zum Teil erheblich – für Multifunktionsgeräte könnten sie bald 50 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Zudem kommen auf die Abgaben noch 16 Prozent Mehrwertsteuer, die an den Staat abgeführt werden.

Eine Lösung, die allen Beteiligten gerecht würde, wäre die Einführung von nutzungsabhängigen Vergütungssystemen, die durch das so genannte „Digital Rights Management“ verwirklicht werden können. Wer viel kopiert, muss mehr bezahlen und die Urheber erhalten dann mehr Geld, wenn tatsächlich mehr kopiert wird. Harms: „Solche Systeme werden seit langem täglich erfolgreich im Internet eingesetzt. Der Gesetzgeber sollte das endlich anerkennen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) Albrechtstr. 10, 10117 Berlin Telefon: 030/27576-0, Telefax: 030/27576-400

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