Urteil: Altersabfrage auf TikTok ist ungenügend
(Berlin) - Das Landgericht Berlin hat TikTok verboten, personenbezogene Daten von Kindern im Alter von 13 bis 15 Jahren für personalisierte Werbung zu verwenden, ohne die Einwilligung der Eltern einzuholen. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands teilweise statt. Die Verbraucherschützer hatten kritisiert, dass TikTok das Alter der Nutzer:innen nicht ausreichend prüfe und sich allein auf die Altersangabe bei der Registrierung verlasse.
„Online-Plattformen müssen die Privatsphäre von Minderjährigen schützen“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „Es reicht nicht, einfach nur bei der Registrierung das Alter abzufragen. Eine derart nachlässige Kontrolle ist verantwortungslos. Schließlich kann es gravierende Folgen haben, wenn Soziale Medien Kindern und Jugendlichen personalisierte Werbung ausspielen.“
Auf Altersangabe verlassen
Nach Ansicht des Gerichts müssen Betroffene grundsätzlich einwilligen, wenn ihre Daten genutzt werden sollen, um ihnen personalisierter Werbung auszuspielen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist die Zustimmung der Eltern nötig. TikTok holte aber keine Eltern-Einwilligung ein, weil das Unternehmen nach eigenen Angaben an diese Altersgruppe keine personalisierte Werbung richte. Dabei verließ sich TikTok allerdings ausschließlich auf das Geburtsdatum, das die Nutzer:innen bei der Registrierung selbst eintrugen. Die Folge: Wenn ein Kind angab, 16 Jahre oder älter zu sein, wurden seine Daten ohne Einwilligung der Eltern für Werbezwecke verarbeitet.
Schummeln zu leicht gemacht
Nach Überzeugung des Gerichts steht fest, dass TikTok die bei der Nutzung der Plattform erhobenen Daten von Kindern und Jugendlichen unrechtmäßig verarbeitet hat. Die Abfrage des Geburtsdatums bei der Registrierung stelle nicht sicher, dass ihre Daten nicht für personalisierte Werbung genutzt werden. Es bestehe ein nicht zu vernachlässigender Anreiz ein falsches Alter anzugeben, damit sie die Plattform ohne Einschränkungen wie ein Erwachsener nutzen können. Es sei deshalb davon auszugehen, dass nicht nur im Einzelfall die Daten von Kindern ohne Einwilligung der Eltern verarbeitet wurden.
Keine Werbeprofile von Minderjährigen
Aus Sicht der Verbraucherzentrale dürfen Anbieter seit Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) keine Werbung auf Basis von Profilbildung ausspielen, wenn die jeweilige Nutzerin oder der Nutzer minderjährig sein könnte. Zugleich berührt auch eine Altersüberprüfung die Privatsphäre aller Nutzer:innen. Daher ist es wichtig, dass eine Altersüberprüfung auf einer präzisen gesetzlichen Grundlage und in klar definierten Kontexten erfolgt, statt flächendeckend und pauschal eingesetzt zu werden.
Klage gegen Datenschutzerklärung abgewiesen
Den Antrag des Verbraucherzentale Bundesverbands, auch verschiedene Klauseln der Datenschutzerklärung von TikTok zu verbieten, lehnte das Gericht dagegen aus formalen Gründen ab. Laut Datenschutzerklärung sammelt TikTok während der Nutzung der Plattform umfangreiche Daten – nach Auffassung des Verbraucherschützer ohne ausreichende Rechtsgrundlage. Erfasst wird zum Beispiel, welche Videos sich die Nutzer:innen ansehen, wie oft und wie lange sie die Plattform nutzen und wie sie mit anderen in Kontakt treten. Selbst das „Tastenanschlagsmuster“ wird erhoben.
Nach Ansicht des LG Berlin handelt es sich jedoch lediglich um einseitige tatsächliche Hinweise und nicht um Allgemeine Geschäftsbedingungen mit einem vertraglich relevanten Regelungsgehalt. Gegen diesen Teil des Urteils hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt.
Urteil des LG Berlin II vom 23.12.2025, Az. 15 O 271/23 – nicht rechtskräftig
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin, Telefon: 030 258000
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen


