Pressemitteilung | Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zur Zulässigkeit von Streikbruchprämien / Streikbrecher dürfen nicht belohnt werden!

(Bonn) - Mit völligem Unverständnis und scharfer Kritik reagiert die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) auf ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 14. August 2018. Danach wird die Zahlung einer Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel des Arbeitgebers angesehen. "Mit dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes wird das deutsche Streikrecht ausgehöhlt und die Wirksamkeit von Streiks deutlich abgeschwächt. Für die Gewerkschaften ist dies hinsichtlich ihrer Mobilisierungsfähigkeit bei Arbeitskämpfen ein schwerer Schlag", so die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus. Und weiter: "Es kann nicht sein, dass Streikbrecher belohnt und streikende Beschäftigte damit finanziell benachteiligt werden. Das Bundesarbeitsgericht fördert mit diesem Urteil eine Spaltung der Belegschaft."

Dem Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichtes zufolge ist ein bestreikter Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt, zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer durch Zusage einer Prämie von einer Streikbeteiligung abzuhalten. Zwar liege in der Zusage der Prämienzahlung an alle arbeitswilligen Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber eine Ungleichbehandlung der streikenden und der nicht streikenden Beschäftigten vor, diese sei aber aus arbeitskampfrechtlichen Gründen gerechtfertigt, so das Bundesarbeitsgericht in einer Pressemitteilung. Der Arbeitgeber wolle mit der freiwilligen Sonderleistung betrieblichen Ablaufstörungen begegnen und damit dem Streikdruck entgegenwirken. Vor dem Hintergrund der für beide soziale Gegenspieler geltenden Kampfmittelfreiheit handele es sich um eine grundsätzlich zulässige Maßnahme des Arbeitgebers, so das Bundesarbeitsgericht.

Aus Sicht der DPVKOM läuft damit ein wichtiges Druckmittel bei Tarifverhandlungen ins Leere. "Das Ansinnen der Politik, die Tarifbindung in Deutschland zu stärken, wird mit diesem Urteil vollends konterkariert", so die DPVKOM-Bundesvorsitzende.

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) Pressestelle Fränkische Str. 3, 53229 Bonn Telefon: (0228) 91140-0, Fax: (0228) 9114098

(ta)

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