Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur gewerblichen Altpapiersammlung / Urteil stößt auf klare Kritik / Investitionen und Arbeitsplätze sind in Gefahr

(Bonn) - Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts stößt beim bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. auf Kritik und Enttäuschung. "Das Bundesverwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung allem Anschein nach nicht ausreichend gewürdigt, dass es sich bei Altpapier um einen wertvollen Sekundärrohstoff handelt, der nicht mit der Entsorgung von Beseitigungsabfällen in einen Topf geworfen werden darf," kritisiert Hubert Neuhaus, Vorsitzender des Fachverbandes Papierrecycling und bvse-Vizepräsident.

Durch dieses Urteil sieht der bvse-Fachverband Papierrecycling die aufgebauten Sammelstrukturen der privaten Altpapierunternehmen in den Regionen "ernsthaft gefährdet", in denen auch kommunale Sammlungen stattfinden. "Wir reden hier von Millionen-Investitionen, die jetzt in Frage stehen. Arbeitsplätze von hunderten von Arbeitnehmern in ganz Deutschland sind bedroht", macht Neuhaus deutlich.

Es sei "schlicht unverständlich", warum für die kommunalen Unternehmen ein Schutzschirm aufgespannt werde, der sich objektiv gar nicht rechtfertigen ließe. Hubert Neuhaus verweist darauf, dass trotz extrem schwieriger Marktlage die Altpapierunternehmen sich eben nicht aus ihren Verpflichtungen zurückgezogen hätten, und das, obwohl "momentan die Altpapierentsorgung bei privaten Haushalten ein Zuschussgeschäft" sei. Der bvse-Vizepräsident betont, dass die privaten Unternehmen das Risiko der schlechten Altpapiermarktlage trügen und nicht die Bürger. Bei kommunalen Unternehmen drohten den Bürgern jedoch Gebührenerhöhungen.

Das Urteil stößt auch rechtlich auf das Unverständnis des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.. Wie Justiziarin Dr. Manuela Hurst erklärt, hat das Bundesverwaltungsgericht "sehr restriktive Vorgaben" bezüglich der Voraussetzungen gemacht, nach denen eine gewerbliche Sammlung nach § 13 Abs. 3 KrW-/AbfG erfolgen kann.

Im Grunde habe das Bundesverwaltungsgericht den Kommunen die Möglichkeit gegeben, ihre bestehenden Sammlungen vorbehaltlos zu schützen. Das verkenne, so Hurst, die Absicht des Gesetzgebers, der im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bewusst die private Wirtschaft mit in die Verantwortung genommen habe.

Es spreche viel dafür, dass diese sehr kommunalfreundliche Auslegung auch aus anderen Gründen auf Dauer "nicht tragfähig" sei. Hurst verweist darauf, dass dieses Urteil die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit der Altpapierentsorgungsunternehmen stark beeinträchtige. Weiter sieht die bvse-Justiziarin auch die durch Europäisches Recht gewährleistete Warenverkehrsfreiheit verletzt.

"Vor einigen Jahren hatte die EU-Kommission nur unter der Zusage einer weiten Auslegung des Tatbestandes der gewerblichen Sammlungen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingestellt", erläutert die bvse-Justiziarin ihre Überlegung.

Der Präsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Burkhard Landers, will in politischen Gesprächen auf allen Ebenen verhindern, dass die private Sekundärrohstoff-, Recycling und Entsorgungswirtschaft "an die Wand gedrängt wird".

Die politische Zielsetzung war mit der Einführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes doch glasklar: Man wollte weg von der rein hoheitlich organisierten Abfallwirtschaft und hin zur privatwirtschaftlich organisierten Kreislaufwirtschaft. Die bereits teilweise spürbare Tendenz, die private Wirtschaft als "systemwidrigen Störfaktor" zu betrachten, hat in diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Dies kann in einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft nicht ernsthaft gewollt sein", betont Landers.

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht durch die anstehende Novellierung des KrW-/AbfG sind im nächsten Jahr die Voraussetzungen für die Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft in eine "recycling society" zu schaffen. Hierzu müssen der privaten Sekundärrohstoff-, Recycling- und Entsorgungsbranche die notwendigen Handlungsspielräume eröffnet werden. "Unsere Branche hat Deutschland zu einem Vorreiter in Sachen Sekundärrohstoffwirtschaft gemacht. Das darf nicht gefährdet werden", macht der bvse-Präsident deutlich.

Dabei sei es für den bvse "klare Politik", in einer vernünftigen und fairen Partnerschaft mit den Kommunen vor Ort zusammenzuarbeiten. Burkhard Landers erinnert in diesem Zusammenhang an die Vorschläge seines Verbandes zur Neuordnung der Verpackungsentsorgung und der haushaltsnahen Entsorgung von Sekundärrohstoffen. "Unsere Vorschläge zeigen auf, wie wir die Zukunft der Sekundärrohstoff- und Entsorgungswirtschaft in Deutschland vernünftig gestalten können. Wir werden uns jedoch strikt gegen alle Bestrebungen zur Wehr setzen, die die private Wirtschaft aussperren und eine Rekommunalisierung der Branche durchsetzen wollen."

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Jörg Lacher, Leiter, Politik und Kommunikation Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999

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