Pressemitteilung | Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK)

Urteil hilft keinem

(Berlin) - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in erster Instanz ein Urteil gefällt, wonach ein dreijähriges Bachelor-Studium zum Erwerb der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt. Professor Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammer: "Mit dem Urteil wurde dem klagenden Architekten-Anwärter ein Bärendienst erwiesen. Selbst wenn die Entscheidung Bestand haben sollte, wird ihm die europäische sowie die internationale Bühne versperrt bleiben. Gleichzeitig untergraben die Richter damit den bisher gültigen Ausbildungsstandard von deutschen Architekten und gefährden so die Anerkennung der Eintragung in die Architektenlisten der deutschen Architektenkammern auf der europäischen und internationalen Ebene."

Das Urteil macht deutlich, dass eine Reform der Bachelor-/Masterstudiengänge dringend geboten ist, mit einem dreijährigen Studium ist absehbar keinem Architekturstudenten geholfen. Die Idee des Bologna-Prozesses, nämlich eine europaweite Vereinheitlichung von Studienabschlüssen, wird hier jedenfalls ad absurdum geführt. Denn dem klagenden Architekten-Anwärter wird der europäische sowie internationale Markt versperrt bleiben, da hier Ausbildungszeiten von vier bzw. fünf Studienjahren vorgeschrieben sind.

Klar ist aber auch, dass dieser Konflikt nicht auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen werden darf. Gefragt sind jetzt Politik, Hochschulen und Verbände, um endlich nachzusteuern. Die Architektenkammern in Bund und Ländern stehen dafür bereit.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarchitektenkammer e.V. (Bundesgemeinschaft der Architektenkammern der Länder) (BAK) Pressestelle Askanischer Platz 4, 10963 Berlin Telefon: (030) 263944-0, Telefax: (030) 263944-90

(tr)

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