Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Urteil im Lea-Sophie-Prozess: 11 Jahre und 9 Monate Haft / Verurteilung wegen Mordes ist der Tat angemessen

(Berlin/Schwerin) - Die Verurteilung der Eltern von Lea-Sophie wegen Mordes ist die der Tat angemessene Bestrafung für das unfassbare und lang andauernde Martyrium des Mädchens, das verhungert und verdurstet ist. Dies ist nicht nur für diese Tat das richtige Urteil, es sendet auch ein Signal an die Öffentlichkeit und schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Verbrechen. Es bleibt zu hoffen, dass in der zu erwartenden Revision der Bundesgerichtshof dieses Urteil nicht aufhebt, wie im Fall Dennis in Cottbus.

„Nach der ausgezeichneten Prozessführung der Vorsitzenden, die an dieser Stelle ausdrücklich hervorgehoben werden muss, ist dieser Abschluss des Verfahrens die richtige Antwort auf eine unfassbare Tat. Heute haben die Richter mehr Mut bewiesen als bei Kevin in Bremen – dort wurde nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge abgeurteilt“, so Polizeidirektor Rainer Becker, Vorsitzender des Landesverbands Mecklenburg- Vorpommern der Deutschen Kinderhilfe, der den Prozess für die Organisation vor Ort beobachtet hat.

Die Eltern von Lea-Sophie sind nun verurteilt worden. Jetzt muss zeitnah auch die strafrechtliche Aufarbeitung der gravierenden Versäumnisse in der Schweriner Verwaltung erfolgen, denn der Bericht des „zeitweiligen Ausschusses zur Aufklärung des Todes von Lea-Sophie“ hatte bereits am 17.03.2008 in trauriger Klarheit das Ergebnis vorgelegt, „dass der qualvolle Tod Lea-Sophies vermeidbar gewesen“ wäre und „dass in diesem Fall erhebliche, zum Teil eklatante Mängel in der Bearbeitung durch das Jugendamt vorlagen“.

Die Deutsche Kinderhilfe fordert daher die Staatsanwaltschaft Schwerin auf, die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen in der Schweriner Verwaltung aufgrund zahlreicher Anzeigen zügig zum Abschluss zu bringen und mit der gleichen Konsequenz anzuklagen, wie bei den Eltern von Lea-Sophie.

Es geht zum einen darum, Verantwortliche zu bestrafen, vor allen Dingen aber geht es darum, durch dieses Verfahren den erforderlichen Mentalitätswandel in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland herbei zu führen, der dringend notwendig ist, um die Krise der Kinder- und Jugendhilfe zu beenden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe Direkt e.V. Pressestelle Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949

(sh)

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