Pressemitteilung | Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)

Urteil in Sachen Postmindestlohn ist nicht nachvollziehbar

(Bonn) - Aus Sicht der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) ist das heutige (19. Dezember 2008) Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Postmindestlohnverordnung überhaupt nicht nachvollziehbar. Das Gericht hat die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des von der DPVKOM mit dem Arbeitgeberverband Postdienste e.V. abgeschlossenen Mindestlohntarifvertrages für die Postbranche für rechtswidrig erklärt und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin im März dieses Jahres bestätigt. "Mit diesem Urteil wird dem Lohn- und Sozialdumping im liberalisierten Postmarkt Tür und Tor geöffnet", so der DPVKOM-Bundesvorsitzende Volker Geyer.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts rüttelt nach Auffassung der DPVKOM an den Grundpfeilern der sozialen Marktwirtschaft und dem deutschen Tarifsystem. Geyer weiter: "Es kann doch nicht sein, dass Unternehmen eine Pseudo-Gewerkschaft wie die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste aus dem Boden stampfen, diese finanzieren und mit ihr Tarifverträge abschließen, die nur dem Ziel dienen, den gesetzlichen Mindestlohn zu unterlaufen und sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen." Der Wille des Gesetzgebers wird damit völlig ad absurdum geführt und auf dem Altar des Wettbewerbs geopfert.

So hat dieses Urteil zur Folge, dass die Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post wie zum Beispiel TNT Post ihren Mitarbeitern weiterhin Dumpinglöhne zwischen 6,50 bis 7,50 Euro pro Stunde zahlen können. Der Postmindestlohn hingegen beträgt 9 Euro je Stunde für Briefzusteller in den neuen Bundesländern und 9,80 Euro je Stunde für Briefzusteller in den alten Bundesländern.

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunikationsgewerkschaft DPV im DBB (DPVKOM) Pressestelle Schaumburg-Lippe-Str. 5, 53113 Bonn Telefon: (0228) 911400, Telefax: (0228) 9114098

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