Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Urteil zum Steuerrecht unverständlich / Jetzt ist der Gesetzgeber am Zuge

(Berlin) - Zum Urteil vom 21. Januar des Finanzgerichts Saarbrücken erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Saarbrücker Urteil ist unverständlich. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben die gleichen Unterhaltsverpflichtungen wie Eheleute. Dass sie steuerrechtlich weitgehend wie Fremde behandelt werden, ist höchst ungerecht. Wir sind überzeugt, dass die Saarbrücker Entscheidung in weiteren Instanzen keinen Bestand haben wird.

Wir kämpfen weiter für die volle rechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Denn wer füreinander einsteht und Unterhaltspflichten übernimmt wie Eheleute, muss auch im Steuerrecht wie diese behandelt werden. Alles andere ist eine Diskriminierung.

Jetzt ist der Gesetzgeber am Zuge. Die rot-grüne Bundesregierung ist aufgefordert, endlich die seit langem versprochene Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Angriff zu nehmen. Ebenso sind die Unionsregierten Länder aufgefordert, ihren Widerstand gegen eine weitere Anerkennung der Lebenspartnerschaft aufzugeben.

Denn noch immer werden eingetragene Lebenspartnerschaften in vielen Bereichen, im Steuerrecht, im Beamtenrecht, bei der Hinterbliebenenversorgung und im Kindschaftsrecht massiv diskriminiert. Diese Unterschiede zur Ehe müssen aufgehoben, Einzelregelungen durch einen generellen Verweis auf die Rechtsvorschriften für die Ehe ersetzt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) LSVD Pressestelle Willmanndamm 8, 10827 Berlin Telefon: 030/78954763, Telefax: 030/44008241

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