Pressemitteilung | BVMW e.V. - Bundesverband mittelständische Wirtschaft - Landesgeschäftsstelle NRW
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Urteil zur Erbschaftssteuer / Schulte: "Erbschaftssteuer darf Vererbung von Jobs nicht gefährden"

(Düsseldorf) - Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warnt der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) vor den Folgen der Besteuerung vererbten Betriebsvermögens. "Sollte die Sonderbehandlung von Betriebsvermögen wegfallen, droht Deutschland nach Einführung des Mindestlohns und der Rente mit 63 die Abwicklung der erfolgreichen Reformpolitik der letzten Jahre. Das, was uns wirtschaftlich stark macht, droht zerrieben zu werden. Die Sonderregelung für Betriebsvermögen sichert die Vererbbarkeit von Jobs auf die kommende Unternehmergeneration und bedeutet schlichtweg die notwendige Existenzsicherung der Belegschaften", so NRW-Landesgeschäftsführer Herbert Schulte vom BVMW.

"Wir benötigen eine rechtlich wasserdichte Regelung zur Schonung von Betriebsvermögen, die Investitionen fördert und Jobs sichert. Andernfalls drohen eine Liquidationswelle und der Ausverkauf der Filetstücke unserer Wirtschaft. Bereits versteuertes Betriebsvermögen abermals zu versteuern, bedroht die Existenz von jährlich 27.000 Familienunternehmen, in denen der Generationswechsel ansteht. Damit stehen rund 400.000 Arbeitsplätze pro Jahr auf der Kippe. Unser Erfolg fußt auf dem grundsoliden Fundament familiengeführter Unternehmen und Generationenfolge. Der Schutz von Betriebsvermögen geschieht aus gesamtgesellschaftlichem Interesse. Mit Blick auf die stetig wachsenden Steuereinnahmen darf man auch zu Recht fiskalische Konsolidierungsbemühungen ohne Steuererhöhungen erwarten. Aus meiner Sicht wäre der Verzicht auf die Erbschaftssteuer der Königsweg", so Schulte.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW NRW), Landesgeschäftsstelle NRW Thomas Kolbe, Pressesprecher Corneliusstr. 16, 40215 Düsseldorf Telefon: (0211) 385461-50, Fax: (0211) 385461-51

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