Pressemitteilung | Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Urteilsverkündung im Prozess um den Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall: Bayerische Ingenieurekammer-Bau kritisiert Preisdumping bei Gutachten

(München/Traunstein) - Wenige Tage vor der geplanten Urteilsverkündung im Prozess um den Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau das Drücken der Ingenieurhonorare durch Gemeinden verurteilt: "Noch immer vergeben Bauverwaltungen Aufträge für Gutachten zu Niedrigstpreisen, die ein sorgfältiges Arbeiten kaum ermöglichen", kritisierte Kammerpräsident Dr.-Ing. Heinrich Schroeter in München. Damit nähmen die Verantwortlichen in den Rathäusern die Risiken eines Billig-Gutachtens bewusst in Kauf. Bei dem Einsturz der Eissporthalle am 2. Januar 2006 waren 15 überwiegend junge Menschen ums Leben gekommen. Vor dem Traunsteiner Landgericht müssen sich seit mehr als neun Monaten drei Ingenieure und Architekten wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Das Urteil wird am kommenden Dienstag (18. November) erwartet.

Ihm seien Aufträge von Bauverwaltungen bekannt, bei denen Bauingenieure auf einen Stundenlohn von etwa fünf Euro kämen, sagte Schroeter: "Da stellt sich schon die Frage, welche Leistung man für dieses Geld erwarten kann und welche Verantwortung im Falle eines Unglücks der Auftraggeber trägt." Er sei sehr gespannt, welche Aussagen das Gericht in seiner Urteilsbegründung zur Verantwortlichkeit der Stadt Bad Reichenhall macht, so Schroeter. Er forderte alle Gemeinden und Eigentümer von Gebäuden auf, Gutachten ausschließlich von qualifizierten Prüfern erstellen zu lassen. Listen mit Ansprechpartner gibt es unter anderem bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in München.

Nach dem Einsturz der Eislaufhalle hatte das bayerische Innenministerium zusammen mit einer Expertengruppe im September 2006 ein Schriftstück mit Empfehlungen für die Überprüfung der Standsicherheit von Gebäuden erarbeitet. "Das Papier richtet sich an Eigentümer und Verfügungsberechtigte von Immobilien", erklärt Schroeter. Zu dieser Expertengruppe zählte auch die Bayerische Ingenieurekammer-Bau, die daraufhin Listen mit qualifizierten Tragwerksplanern, wie die Prüfer genannt werden, erstellt hat.

Fachkundige Personen sind zum Beispiel Bauingenieure, die mindestens fünf Jahre Erfahrung mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und vergleichbaren Tätigkeiten haben. Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBo) sind bauliche Anlagen unter anderem so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürliche Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden (Art. 3 Abs. 1 Satz 1).

Quelle und Kontaktadresse:
Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Körperschaft des öffentlichen Rechts Pressestelle Nymphenburger Str. 5, 80335 München Telefon: (089) 419434-0, Telefax: (089) 419434-20

(bl)

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