US-Urteil zu Napster stärkt den Kampf gegen Internet-Piraterie
(Hamburg) - "Dieses Urteil ist ein Meilenstein im Kampf gegen den Musikdiebstahl im Internet. Es verdeutlicht, dass die Betreiber eines Netzwerks wie Napster sich nicht aus der Verantwortung stehlen können, indem sie darauf verweisen, dass lediglich die Transaktionen der User illegal seien. Denn Napster war und ist von vorneherein darauf ausgerichtet, dass Musik illegal kopiert wird. Dies wurde durch das US-Urteil verboten. Seine Tragweite geht in seiner Bedeutung weit über Napster hinaus," so Thomas M. Stein, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft e.V. und der BMG Entertainment Deutschland.
Napster bietet eine kostenlose Software an, die es jedem Internetnutzer ermöglicht, an einer Musik-"Tauschbörse" mit bis zu 750.000 zur Verfügung stehenden Downloads teilzunehmen. So wurden allein in Deutschland zirka 1000 Titel pro Minute heruntergeladen. Dabei entzog der Napster-Kreis den Künstlern, Tonträgerherstellern und allen weiteren Beteiligten jedesmal die ihnen zustehenden Erlöse.
Das Urteil gegen Napster war am 26. Juli 2000 in San Francisco gefällt worden. Richterin Marilyn Hall Patel begründete das Verbot damit, dass die Existenz des Netzwerks allein auf das Herunterladen von Copyright-geschützten Titeln gegründet sei.
Das Urteil bekräftigt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Der gesetzliche Schutz geistigen Eigentums gilt auch für Bits und Bytes!
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Landesgruppe der IFPI e.V. / Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V., Signe Viergutz, Grelckstraße 36, 22529 Hamburg, Telefon: 040/5897470, Telefax: 040/58974747