Uwe K. wieder straffällig - Versagen auf ganzer Linie
(Berlin) - Uwe K. ist ein einschlägig vorbestrafter, als hochgradig gefährlich eingeschätzter Intensivsexualstraftäter, der nur aufgrund einer Gesetzeslücke beim Einigungsvertrag nicht in die sog. Sicherungsverwahrung genommen werden konnte. Er hat erneut mehrere Kinder schwer sexuell missbraucht, nun in Berlin.
Obwohl bekannt war, dass er in der Stadt lebt, Gutachter bei ihm eine ausgesprochen hohe Rückfallwahrscheinlichkeit bescheinigten und die Brandenburger Justizbehörden von einer "tickenden Zeitbombe" sprachen, war es Uwe K. möglich, sich ungehindert in Berlin neue Opfer zu suchen.
Das Versagen der zuständigen Behörden ist ein Skandal: Uwe K. wohnte bekanntermaßen direkt gegenüber von einem Kinderspielplatz - obwohl er als Auflage der sog. Führungsaufsicht Kontaktverbot mit Kindern hatte. Kinder gingen aus seiner Wohnung ein und aus. Laut Informationen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) hatte die Polizei Anhaltspunkte dafür, jedoch habe sich ein "Verdacht nicht erhärtet".
Der Schutz von Kindern vor den Behörden bekannten Sexualstraftätern hat in Berlin ohnehin keine Priorität: 4,5 Stellen stehen nach Informationen des RBB für die Überwachung von 250 Sexualstraftätern zur Verfügung. Im Gegensatz zu Karl D., der in Heinsberg, NRW, 24 Stunden überwacht wird, wurde Uwe K. seit seinem Eintreffen in Berlin nicht überwacht. Eine 24-Stunden-Überwachung, so ein Jusitizvertreter gegenüber dem RBB, "sei personell in Berlin nicht leistbar". Hätten die Mädchen also in NRW gelebt, wären sie nicht missbraucht worden.
Dieses Versäumnis ist nicht nachvollziehbar und offenbart, dass der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt in Berlin auch dann keine Priorität besitzt, wenn so konkrete Gefahr wie im Fall von Uwe K. droht. Auch wenn die Haushaltssituation der Hauptstadt angespannt ist, muss der Schutz von Kindern vor einem Intensivtäter mit allen Mitteln durchgesetzt werden. Die couragierte Entscheidung des Landrates von Heinsberg, die Bevölkerung vor Karl D. zu warnen, hätten sich auch die politisch Verantwortlichen in Berlin zum Vorbild nehmen sollen.
Besondere Qualität erhält der Fall dadurch, dass RBB-Informationen zufolge, die Gefahr erkannt und in einem Vermerk erwähnt wurde. Obwohl vor den negativen Folgen gewarnt wurde, führte dies nicht zu einer veränderten Einschätzung der Gefahrenlage. Dieser Umstand und die Tatsache, dass die bereits im Dezember 2009 erfolgte Festnahme von Uwe K. nicht veröffentlicht wurde, werfen die Frage nach der politischen Verantwortung auf.
"Es ist schlimm genug, dass die Politik die Lücken zur Sicherungsverwahrung immer noch nicht geschlossen hat. Der Fall Uwe K. war aber nicht mehr mit gesetzgeberischen Maßnahmen zu lösen. Stattdessen haben sich die Behörden auf das ohnehin für Sexualstraftäter untaugliche Mittel der sog. Führungsaufsicht verlassen. Jetzt wird Uwe K. nach einer weiteren Verurteilung in die Sicherungsverwahrung kommen. Es wurden nun auf Kosten eines Kindes, das lebenslang unter der Tat leiden wird, endlich die Voraussetzungen dafür geschaffen - welch´ menschenverachtende Rechtslage!" so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Wenn nicht schon der Fall Karl D. aus Heinsberg die Verantwortlichen aufgerüttelt hat, so ist nun erneut offenkundig geworden, dass es dringend einer Reform des Umgangs mit verurteilten Sexualstraftätern bedarf. Dies gilt für die Sicherungsverwahrung ebenso wie für die sog. Führungsaufsicht, die in der derzeitigen Ausgestaltung - untermauert durch diesen traurigen Fall - nicht geeignet ist, erneute Straftaten zu verhindern. Dabei ist über den Einsatz elektronischer Fußfesseln und verbindliche Therapieauflagen ebenso zu diskutieren wie über die Einführung einer Sexualstraftäterdatei.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949