VATM begrüßt Länderbeschluss zur Freigabe der Digitalen Dividende / "Richtige Vergaberegeln sind jetzt entscheidend für optimale Nutzung der Frequenzen"
(Köln) - "Der Bundesrat hat am Freitag (12. Juni 2009) eine wichtige Etappe auf dem Weg zur bundesweiten Breitbandversorgung zum Abschluss gebracht. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Länder nun endlich nach einigen Verzögerungen die entsprechenden Frequenzen für schnelle Internetanschlüsse per Mobilfunk freigegeben haben", sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner nach der Zustimmung zur Änderung der so genannten Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung. Durch sie können die Frequenzen zwischen 790 und 862 MHz für die Versorgung mit Breitbanddiensten genutzt werden.
Die Verwendung der Digitalen Dividende - sie bezeichnet durch die Digitalisierung des terrestrischen Rundfunks frei gewordene Frequenzen - ist ein unverzichtbarer Baustein der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Mit ihr sollen die Versorgungslücken zunächst in ländlichen Bereichen und danach in anderen Regionen geschlossen werden.
"Die Politik hat einen wichtigen Schritt getan. Jetzt kommt es darauf an, dass die Bundesnetzagentur Vergaberegeln festlegt, die eine optimale Frequenznutzung für drahtlose Breitbandversorgung ermöglichen", betont Grützner: "Die Unternehmen haben sich bereit erklärt, die Frequenzen in ländlichen unversorgten Gebieten so zu verwenden, dass möglichst große Frequenzblöcke genutzt werden können, um eine maximale Breitbandigkeit beim Endkunden zu erreichen. Dieses Ziel muss durch die Bundesnetzagentur bei der Frequenzvergabe berücksichtigt werden."
Zu eventuellen technischen Problemen beim Kabelfernsehen oder Funkmikrofonen sagt der VATM-Geschäftsführer: "Die zuständige Arbeitsgruppe bei der Bundesnetzagentur wird die Thematik aufbereiten und dort, wo es wirklich erforderlich ist, rechtzeitig Lösungen erarbeiten."
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM), Geschäftsstelle
Corinna Keim, Pressesprecherin
Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln
Telefon: (0221) 3767725, Telefax: (0221) 3767726
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