Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

VATM begrüßt Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur zu IP Bitstream / Telekom muss noch in diesem Jahr Standardangebot für Zugang vorlegen

(Berlin) - Die Bundesnetzagentur hat gestern in Bonn die Regulierungsverfügung zu IP Bitstream veröffentlicht. Danach ist die Deutsche Telekom AG verpflichtet, den Wettbewerbsunternehmen auf Nachfrage den entbündelten Breitbandzugang auf Basis des IP-Protokolls zu gewähren.

„Wir begrüßen die gestern endlich erfolgte Bekanntgabe der Regulierungsverfügung zu IP Bitstream“, wertet VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „Denn schließlich sind seit der erstmaligen Forderung der EU-Kommission, den Bitstream Access zu regulieren, bis heute bereits mehr als drei Jahre ins Land gegangen. Durch den Zugang zum IP Bit-Strom können die Wettbewerber ihren Kunden künftig individuelle Angebote für schnelle Internetverbindungen maßschneidern und unterbreiten.“

Die Deutsche Telekom muss nun innerhalb der nächsten drei Monate ein akzeptables Standardangebot vorlegen. „Dabei sollte das ehemalige Staatsunternehmen nicht wie so oft in der Vergangenheit auf Zeit spielen. Das würde weder der Telekom selbst noch den Wettbewerbern irgendeinen Vorteil bringen, sondern unweigerlich weitere Regulierungsmaßnahmen seitens der Bundesnetzagentur nach sich ziehen.“

Von besonderer Relevanz sei, die Preisfindung für den Zugang zum IP Bit-Strom in ein für den gesamten Markt gültiges, konsistentes Preismodell einzubinden, so der VATM-Geschäftsführer weiter. „Die von den Wettbewerbern an die Telekom für den Bitstream zu entrichtenden Vorleistungsentgelte müssen so festgelegt werden, dass alle Anbieter die Chance haben, ihre Geschäftsmodelle am Markt realisieren zu können und die Investitionen der Infrastruktur-Anbieter nicht entwertet werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Geschäftsstelle Wolfgang Heer, Pressesprecher Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln Telefon: (0221) 3767723, Telefax: (0221) 3767726

(tr)

NEWS TEILEN: