Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

VATM fordert besseren Schutz von Preselection-Kunden / Rückwerbeaktionen der Deutschen Telekom aus Sicht des VATM unzulässig

(Berlin) - In jüngster Zeit mehren sich massive Beschwerden von Preselection-Kunden darüber, dass die Deutsche Telekom auf Wettbewerbsunternehmen voreingestellte Telefonanschlüsse auf ihr eigenes Netz zurückstellt – und zwar ohne dass die betroffenen Kunden schriftlich ihr Einverständnis dazu gegeben hätten.

Die Telekom führt telefonisch mit den „zurückzuholenden“ Kunden sogenannte Akquisitionsgespräche, die dem Kunden suggerieren, günstigere Tarife der Telekom nutzen zu können, „ganz problemlos“ ohne schriftliche Kündigung gegenüber dem derzeitigen Preselection-Vertragspartner.

Danach folgt, ohne schriftliche Bestätigung durch den Kunden, die Rückumstellung auf das Telekom-Netz.

Inzwischen haben die Wettbewerbsunternehmen eidesstattliche Versicherungen von Kunden beigebracht, die laut Telekom angeblich zurückgeworben werden konnten, die aber eine entsprechende Willenserklärung niemals abgegeben hatten.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) fordert, den Rückwerbeaktionen der Telekom durch Telefonwerbung endlich einen Riegel vorzuschieben.

VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner: „Es kann nicht sein, dass die Telekom von ihren Wettbewerbern vor der Ausführung von Preselection-Verträgen die Unterschrift des Kunden verlangt und eine telefonische Bestellung nicht akzeptiert, während sie selbst genau diese Form bei der Rückumstellung von Kunden auf ihr Netz nutzt.“

„Die Telekom,“ so Grützner weiter, „verstößt mit ihrem Geschäftsgebaren nicht nur gegen das Gebot der Diskriminierungsfreiheit; vor allem hat der Kunde Anspruch darauf, dass die Regeln des Verbraucherschutzes eingehalten werden.“

Derartige Maßnahmen sind von anderen europäischen Regulierungsbehörden in ähnlichen Fällen bereits untersagt worden. Die im VATM organisierten Unternehmen haben sich daher an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gewandt, da diese Behinderungen eine nicht mehr hinnehmbare Intensität erreicht haben.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539

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