VBE setzt auf Klage vor Bundesverfassungsgericht
(Berlin) - "Der VBE ist enttäuscht über die beschlossene Schuldenbremse im Grundgesetz", erklärt Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des VBE, aus Anlass der Zustimmung des Bundesrates am heutigen (12. Juni 2009) Tag, eine Schuldenbremse im Grundgesetz zu verankern.
"Es besteht die große Gefahr, dass mit der Schuldenbremse die notwendige Finanzierung von mehr Bildungsqualität ausgehebelt wird", warnt Beckmann. "Die meisten Länder haben alle Warnungen in den Wind geschlagen und zugleich versäumt, den Investitionsbegriff zugunsten von Bildung zu modernisieren." Aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftskraft der Länder drohe sich nun das Ungleichgewicht der Bildungschancen im Vergleich der Länder weiter zu verschärfen. Beckmann sagt, es bleibe nur noch die Hoffnung, dass einige Länder ihre Ankündigung wahrmachen und Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erheben.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)
Pressestelle
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