Pressemitteilung | (ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

vbw Statement zur Forderung nach Rechtsanspruch auf 24 Tage Home Office / Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.

(München) - "Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. lehnt die Planungen des Bundesarbeitsministers auf einen Rechtsanspruch für jeden Arbeitnehmer auf 24 Tage Home Office pro Jahr entschieden ab. Es muss der grundgesetzlich geschützten unternehmerischen Entscheidungsfreiheit überlassen bleiben, wo der Arbeitseinsatz der Mitarbeiter erfolgt.

In vielen Branchen und Betrieben werden gute spezifische, flexible und freiwillige Lösungen zur Gestaltung des Home Office gefunden, die den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen gerecht werden. Eine bestimmte Zahl an Tagen im Home Office gesetzlich festzuschreiben, ist hingegen willkürlich und geht an den Bedürfnissen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern vorbei. Ein derartiger Anspruch für den einzelnen Arbeitnehmer gefährdet zudem die personalpolitische und arbeitsorganisatorische Balance in der betrieblichen Praxis.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind derzeit nicht absehbar. Daher gilt es, zusätzliche Belastungen und neue bürokratische Hürden für die Unternehmen zu vermeiden. Die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Heil, einen Anspruch auf 24 Tage Home Office pro Jahr einzuführen, steht in klarem Widerspruch dazu.

Die für Home Office erforderliche Datenübertragung stellt außerdem - auch bei guter Sicherung - ein Einfallstor für Cyberangriffe dar. Die damit verbundenen Risiken müssen abgewogen werden. Auch das spricht gegen einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Zahl an Home Office-Tagen für alle.

Viel wichtiger wäre es, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren, das längst nicht mehr den Anforderungen des Arbeitens im digitalen Umfeld entspricht. Die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden ist nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen brauchen wir eine wochenbezogene Betrachtung der Arbeitszeit. Und auch die pauschale elfstündige tägliche Mindestruhezeit muss abgeschafft werden. Es muss möglich sein, auch nach Dienstschluss noch eine kurze Nachricht an einen Kollegen zu schicken, ohne dass die elfstündige Ruhezeit wieder von vorne zu laufen beginnt. In diese Richtung unternimmt der Minister leider keine Initiativen."

Quelle und Kontaktadresse:
(ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft Pressestelle Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Telefon: (089) 55178-370, Fax: (089) 55178-376

(ds)

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