Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Hauptstadtbüro und Landesverbände Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

VDAB fordert bundesweite Überprüfung der Wohlfahrtsförderung und Transparenz bei der Mittelvergabe

(Berlin) - Die Schlechterstellung der Privaten Professionellen Pflege gegenüber der Wohlfahrt hat System: In so gut wie jedem Bundesland bestehen Regelungen, die es den Wohlfahrtsorganisationen möglich machen, von staatlicher Förderung zu profitieren. Das Beispiel Niedersachsen zeigt: Die Förderung greift massiv in den Grundsatz der Wettbewerbsgleichheit ein. Der VDAB fordert dazu auf, die Förderung zu überprüfen und für Transparenz bei der Verwendung der Mittel durch die Wohlfahrtsverbände zu sorgen. Nur so könnten die selbstverständlichen Rechte der Privaten Professionellen Pflege gewahrt werden.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB): "Die Beispiele aus Niedersachsen motivieren uns, noch konsequenter gegen die systematische Schlechterstellung der Privaten Professionellen Pflege vorzugehen. Die privaten Anbieter verdienen dieselben Rechte und Möglichkeiten, ihre Chancen auf dem Markt wahrzunehmen. Die Vorteile, die die staatliche Förderung den Wohlfahrtseinrichtungen im Wettbewerb verschafft, sind nicht länger hinzunehmen. Sie konterkarieren nicht nur die Maxime von Gleichberechtigung und Fairness. Sie reduzieren auch die Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige".

Die Pflegeeinrichtungen müssten sich darauf verlassen können, dass diejenigen, die professionell Pflegeleistungen erbringen, gleich behandelt werden. Dies sei Stand heute jedoch nicht so. "Was die Verantwortlichen scheinbar übersehen: Mit der Bevorteilung von Wohlfahrtseinrichtungen erweist man Pflegebedürftigen und Pflegebranche gleichermaßen einen fragwürdigen Dienst. Denn eine Förderpraxis wie in Niedersachsen ist geeignet, die Existenz privater Einrichtungen zu gefährden. Nur mit Wettbewerbsgleichheit lassen sich dauerhaft Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige erhalten. Und nur so können wir Schritt halten mit dem wachsenden Bedarf im Zuge der demografischen Entwicklung", so Knieling.

Der VDAB fordert eine umfassende Prüfung der Wohlfahrtsförderung in den Bundesländern. "Es kann nicht sein, dass der Wohlfahrtsgedanke dazu missbraucht wird, auf Kosten von Privater Professioneller Pflege und Betroffenen massive Wettbewerbsvorteile zu erwirtschaften. Hier sind die Landesregierungen gefordert, ihren Aufsichtspflichten nachzukommen", so Knieling.

Zum Hintergrund: In Niedersachsen seien nach dem Bericht des Landesrechnungshofes Fördergelder rechtswidrig durch Wohlfahrtsverbände verwendet worden. Die Gelder könnten demnach auch zur Subventionierung von Personalkosten beigetragen haben. Weitere Berichte beweisen, dass auch Vorstände Gelder aus staatlicher Hand erhielten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB), Hauptstadtbüro Sebastian Rothe, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 19, 10117 Berlin Telefon: (030) 20 05 90 79-0, Fax: (030) 20 05 90 79-19

(sy)

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