Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Hauptstadtbüro und Landesverbände Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

VDAB zur Erhöhung des Pflegemindestlohns

(Berlin) - Zu den vorliegenden Ergebnissen der Pflegekommission erklärt der VDAB grundsätzliche Zustimmung. Der VDAB mahnt an, die Debatte um Bezahlungen von Pflegekräften nicht einseitig zu führen. Denn neben der Lohnhöhe müssen auch die Arbeits- und Rahmenbedingungen in der professionellen Pflege verändert werden.
"Jede Erhöhung des Mindestlohns in der Pflege ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Mitglieder natürlich positiv. Sie verringert die Lohnlücke zu anderen Branchen. Trotzdem bleibt es nicht vermittelbar, warum unter Berücksichtigung der Erhöhung Anfang 2015 nach wie vor in Branchen wie beispielsweise Gerüstbau (derzeit bis zu 10,25 Euro, ab 2015 10,50 Euro), Mal- und Lackiergewerbe (derzeit bis zu 12,50 Euro, in 2015 12,80 Euro) sowie teilweise Gebäudereinigung (bis zu 12,33 Euro, ab 2015 12,65 Euro) mehr gezahlt werden soll", so Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). Zum Vergleich: Derzeit beträgt der Mindestlohn in der Pflege 9 (West) bzw. 8 (Ost) Euro. Ab 2015 werden es 9,40 (West) bzw. 8,65 (Ost) Euro sein. Die bisweilen großen Unterschiede zeigten die immer noch fehlende Wertschätzung für die täglichen Leistungen der professionellen Pflege.

"Wir werden zwei Punkte in Zukunft sehr im Blick behalten: Erstens muss jede Lohnhöhe von den Kostenträgern refinanziert werden. An diesem Punkt tun sich leider regional inzwischen Fragen auf. Zweitens müssen die Arbeits- und Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden, damit derjenige, der professionelle Pflege braucht, diese auch bekommt", so Knieling.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB), Hauptstadtbüro Reinhardtstr. 19, 10117 Berlin Telefon: (030) 20 05 90 79-0, Fax: (030) 20 05 90 79-19

(sy)

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