Pressemitteilung | [vdav] - Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V.

[vdav] hält Datenschutz für Gebäude für überzogen

(Düsseldorf) - Der [vdav] - Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V. hält die derzeit geführte Diskussion um Google Street View für überzogen. Gebäude, Kraftfahrzeuge oder andere Gegenstände, deren Abbildungen im Internet kein höchstpersönliches Schutzrecht verletzen, sollten nach Überzeugung der Verzeichnismedien-Verleger keinem verschärften Datenschutz unterworfen werden.

"Der [vdav] tritt schon immer mit allem Nachdruck für einen umfänglichen Schutz persönlicher Daten im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen ein", erklärt Rhett-Christian Grammatik, Geschäftsführer des [vdav] - Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien. "Doch das derzeit diskutierte Recht, der Abbildung eines Hauses im Internet grundsätzlich widersprechen zu können oder eine explizite Zustimmung zu verlangen, hält der [vdav] für völlig unangemessen."

In Anwendungen wie Google Street View, in denen Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten, sollten abgebildete Personen nicht zu identifizieren sein. Gebäude, Häuser und Gartenanlagen sollten dagegen nur in besonders begründeten Einzelfällen gelöscht oder unkenntlich gemacht werden müssen.

"Wenn man einer Abbildung eines Hauses, das in der realen Welt jederzeit von Jedermann betrachtet werden kann, in einer virtuellen Anwendung wie Street View widersprechen darf, müsste man dies auch in gängigen Luftbildanwendungen und anderen Darstellungsformen wie etwa Bildbänden dürfen", ergänzt Rhett-Christian Grammatik. "Dies würde dazu führen, das eine Vielzahl von Produkten und Angeboten, ob im Internet oder gedruckt, nicht mehr angeboten werden könnten."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V. (VDAV) Pressestelle Heerdter Sandberg 30, 40549 Düsseldorf Telefon: (0211) 5779950, Telefax: (0211) 57799544

(el)

NEWS TEILEN: