Pressemitteilung | Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

vdek zum Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz / Wichtiger Schritt zu mehr Qualität in der Krebsversorgung / Appell: Gemeinsame Datenannahmestelle einrichten

(Berlin) - "Die Bundesregierung leistet mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität und der Transparenz der onkologischen Versorgung." Dies erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag. "Die gesetzlich vorgesehenen Früherkennungsprogramme für Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs sind medizinisch sinnvoll. Gut, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dazu zielgruppengerechte Lösungen entwickeln kann."

Auch das Ziel, klinische Krebsregister in allen Ländern einzuführen, welche die Daten über die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen erfassen, sei richtig. Allerdings forderte die vdek-Vorstandsvorsitzende eine gemeinsame Datenannahmestelle. "Derzeit gibt es 50 verschiedene Krebsregister in Deutschland, die ihre Daten nach unterschiedlichen Kriterien erfassen. Der neue Gesetzentwurf stellt nicht sicher, dass tatsächlich aussagekräftige Ergebnisse erzielt werden können, da eine Pflicht der Leistungserbringer zur Datenerfassung fehlt. Die Verpflichtung und eine gemeinsame Datenannahmestelle wären der richtige Ansatz. Die gemeinsame Datenannahmestelle könnte die Annahme zentralisieren, die Daten nach gleichen Kriterien aufbereiten und den klinischen Krebsregistern in den Ländern zuweisen. Damit würden Datenabgleiche unnötig, Informationsverluste und Fehler an den Schnittstellen minimiert, die Qualität der Daten deutlich verbessert und die Kosten reduziert. Die Behandlung der Versicherten macht nämlich nicht an den Grenzen der Bundesländer halt."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) Michaela Gottfried, Pressesprecherin Askanischer Platz 1, 10963 Berlin Telefon: (030) 269310, Telefax: (030) 269312900

(cl)

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