Pressemitteilung | Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

vdek zum Präventionsgesetz: Nur Krankenkassen werden in die Pflicht genommen - Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

(Berlin) - Anlässlich der Verabschiedung des Präventionsgesetzes durch das Bundeskabinett erklärt der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek): Die Ersatzkassen unterstützen die Bundesregierung in ihrer Absicht, Prävention als wichtige Säule in der gesundheitlichen Versorgung zu stärken und die Bevölkerung bei Entwicklung und Ausbau von gesundheitsfördernden Verhaltensweisen zu unterstützen und gesundheitliche Risiken zu reduzieren. Allerdings bleibt das geplante Gesetz hinter diesen selbsternannten Ansprüchen zurück.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, betonte: "Die Ersatzkassen stehen zu ihrer Verantwortung im Bereich Prävention." Allerdings sei in dem Präventionsgesetz kein umfassender und strukturierter Ansatz für eine nutzenorientierte Prävention unter gesamtgesellschaftlicher Verantwortung erkennbar. "Der Staat nimmt allein die Krankenkassen in die Pflicht, obwohl diese bereits heute schon mit 50 Prozent der Hauptfinancier in der Prävention sind. Prävention ist jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die neben dem Staat, von allen Sozialleistungsträgern, der privaten Krankenversicherung und allen anderen beteiligten Akteuren getragen und finanziert werden muss", so Elsner.

Nicht nachvollziehbar sei die unverhältnismäßige Erhöhung des Richtwertes für Leistungen zur Gesundheitsförderung von 3,01 auf sechs Euro je Versichertem. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann diese Steigerung so kurzfristig nicht mit qualitätsgesicherten Angeboten umsetzen. "Eine einfache Mittelerhöhung verbessert die Prävention nicht automatisch - eine Ausgabensteigerung kann nur unter der Berücksichtigung langsam wachsender Strukturen vollzogen werden", so Elsner.

Gar nicht nachvollziehbar sei der finanzielle Obolus in Höhe von rund 35 Millionen Euro, den die Krankenkassen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu zahlen hätten.

Um das Gesetz rund zu machen, muss es deutlich nachgebessert werden, fordert der vdek. Dabei müssten Ziele, Strukturen und Verantwortlichkeiten noch einmal genau unter die Lupe genommen werden. Eine einfache Mittelerhöhung zulasten der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) reiche nicht aus, um Prävention nachhaltig zu fördern.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) Michaela Gottfried, Pressesprecherin Askanischer Platz 1, 10963 Berlin Telefon: (030) 269310, Telefax: (030) 269312900

(cl)

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