VDIK befürwortet Investitionsprogramm - Wirkung für Elektromobilität ist jedoch gering
(Bad Homburg) - Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) begrüßt, dass die Bundesregierung nun erste Maßnahmen ergreift, um ihre Pläne aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Die Initiative des Bundesfinanzministeriums für ein steuerliches Investitionssofortprogramm umfasst positive Signale zur Standortstärkung und Investitionsförderung. Die Wirksamkeit für den Hochlauf der Elektromobilität bewertet der Verband allerdings als zu gering, da sich die geplanten Maßnahmen ausschließlich auf den Kauf gewerblich genutzter Elektrofahrzeuge beschränken.
„Wir sehen in dem Investitionsprogramm einen ersten starken Schritt, die deutsche Wirtschaft anzukurbeln. Für den Hochlauf der Elektromobilität bringt diese Steuermaßnahme aber zu wenig. Denn sie adressiert ausschließlich das gewerbliche Geschäft und selbst dort nicht das Leasinggeschäft, das den überwiegenden Anteil der Zulassungen ausmacht. Deshalb drängt der VDIK weiterhin auf eine schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag avisierten Maßnahmen für Privatkunden und den Gebrauchtwagenmarkt,“ so VDIK-Präsidentin Imelda Labbé.
Mit dem geplanten Sofortprogramm können Unternehmen beim Kauf eines betrieblich genutzten batterieelektrischen Fahrzeuges 75 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen, im Folgejahr 10 Prozent, im dritten und vierten Jahr jeweils 5 Prozent. Diese Sonderregelung soll für Käufe zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gelten. Auf die Zulassungszahlen von batterieelektrischen Fahrzeugen wird diese Regelung allerdings keine große Wirkung entfalten, da die Regelung nur Fahrzeug-Käufe und kein Fahrzeug-Leasing umfasst.
Außerdem fordert der VDIK, Plug-In-Hybride ebenfalls in das Investitionsprogramm aufzunehmen, da viele Betriebe und Unternehmen aufgrund ihrer Mobilitätsanforderungen noch nicht in der Lage sind, direkt auf ein E-Fahrzeug umzusteigen. Plug-In-Hybride können im Vergleich zum reinen Verbrenner bei entsprechender Nutzung einen spürbaren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten.
Im Gesetzentwurf findet sich erneut die Anhebung des Bruttolistenpreises von 70.000 auf 100.000 Euro für die Besteuerung von Dienstwagen mit 0,25 Prozent wieder. Diese bereits von der Vorgängerregierung geplante Maßnahme ist zwar zu begrüßen, wird aber ebenfalls keine große Zahl an neuen und bezahlbaren Elektrofahrzeugen in den Verkehr bringen.
Neben der Förderung von Gewerbe- und Flottenfahrzeugen kommt es nun vor allem darauf an, Maßnahmen für private Käufer und für den Gebrauchtwagenmarkt umzusetzen. Wir brauchen konkrete Fördermaßnahmen für Elektroautos und niedrigere Ladestrompreise. Noch vor der Sommerpause sollte für jeden Autokäufer klar sein, welche langfristigen Kosten bei Kauf oder Leasing eines Elektroautos auf ihn zukommen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK), Stefan Meyer, Leiter(in) Kommunikation, Presse und Medien, Kirdorfer Str. 21, 61350 Bad Homburg, Telefon: 06172 98750