VDIK begrüßt Anpassung bei CO2 Flottenzielen, lehnt jedoch neue Hürden ab
(Bad Homburg) - Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) begrüßt die von der Europäischen Kommission angekündigte Neuausrichtung der CO₂-Flottenregulierung. Bei Neuzulassungen soll nun ab 2035 statt 100 Prozent eine 90-prozentige Reduktion des CO₂-Ausstoßes für die Flottenziele der Automobilhersteller verpflichtend werden. Die Einigung ebnet den Weg für Plug-in-Hybride, Range Extender und Verbrenner über 2035 hinaus. Allerdings wurden zur Kompensation der verbleibenden CO₂-Emissionen neue Hürden durch den Verbau von grünem Stahl aus der EU und die Verwendung von klimaneutralen Kraftstoffen avisiert, deren Umsetzbarkeit völlig unklar ist. Der Vertrieb kleiner Elektrofahrzeuge aus europäischer Produktion unter 4,20 Meter Länge ermöglicht Herstellern den Erwerb zusätzlicher CO₂-Credits und errichtet damit neue Hürden für den internationalen Wettbewerb.
VDIK-Präsidentin Imelda Labbé: „Die internationalen Kraftfahrzeughersteller stehen unverändert zum Leitbild von emissionsfreien Neufahrzeugen und klimaneutraler Mobilität. Entscheidend ist jedoch ein realistischer und investitionssicherer Regulierungsrahmen. Die Abkehr vom faktischen Verbot von Verbrennungsmotoren hin zu einem CO₂-Reduktionsziel von 90 Prozent ist ein wichtiger Schritt, um Klimaschutz und kundenorientierte Technologieoffenheit miteinander in Einklang zu bringen. Die Kompensationsmöglichkeiten durch europäischen emissionsarmen Stahl, E Fuels und europäische Kleinwagen widersprechen allerdings fairen Wettbewerbsbedingungen und lassen viele Fragen hinsichtlich einer realen Umsetzbarkeit offen.“
Die Technologieoffenheit bewertet der VDIK positiv, denn damit rückt die tatsächliche CO₂-Wirkung in den Mittelpunkt – und nicht ein antriebstechnisches Dogma. Dies kann jedoch nur dann gelingen, wenn die EU-Kommission von der geplanten Absenkung des Utility Factors für Plug-in Hybride absieht. Hierzu steht eine klare Positionierung weiterhin aus. Dies betonte die VDIK-Präsidentin ebenfalls in einem Gespräch mit Bundesumweltminister Schneider.
Wegen der mangelnden Infrastruktur in Europa und den hohen Ladekosten in Deutschland lehnt der VDIK die geplante Einführung pauschaler gesetzlicher Quoten für die Elektrifizierung von Unternehmensflotten ab und unterstützt damit ausdrücklich die Haltung der Bundesregierung. Die von der EU-Kommission avisierte Verpflichtung zur Definition nationaler E-Quoten ist aus Sicht des VDIK nicht zielführend. Positive Anreize wie verfügbarer und bezahlbarer Ladestrom sowie eine günstigere Dienstwagenbesteuerung für E-Autos und Plug-In-Hybride nützen der Elektromobilität mehr als Zwangsverordnungen. Der VDIK widerspricht vehement einer geplanten Koppelung nationaler Flottenförderung an eine europäische Produktion.
Die nun geplante Änderung des CO₂-Reduktionsziels von 50% auf 40% bis 2035 für schwere Nutzfahrzeuge erkennt die unzureichende Infrastruktur und zu hohe Stromkosten an und ist somit als Schritt in die richtige Richtung zu werten.
Protektionistische Instrumente schaffen Bürokratie und gefährden Investitionen, Lieferketten und die Wahlfreiheit der Verbraucher. Europa braucht einen offenen, fairen und innovationsfreundlichen Markt, der Hersteller unabhängig von Herkunft und Produktionsstruktur gleichbehandelt. Seit Jahrzehnten sind Internationale Hersteller integraler Bestandteil des deutschen und europäischen Marktes und sichern 100.000 Arbeitsplätze bei den 12.000 angeschlossenen Händlerstützpunkten und Vertriebszentren, alleine in Deutschland. Internationale Wertschöpfungsnetzwerke sind entscheidend für Preisstabilität, Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit Europas.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK), Stefan Meyer, Leiter(in) Kommunikation, Presse und Medien, Kirdorfer Str. 21, 61350 Bad Homburg, Telefon: 06172 98750
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