VDIK begrüßt Einigung auf Förderrahmen – Forderung nach fairem Wettbewerb und mehr Verbraucherorientierung
(Bad Homburg) - Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) begrüßt, dass sich die Koalition auf eine grundsätzliche Richtung für die künftige Förderung klimafreundlicher Mobilität verständigt hat. Die geplante Unterstützung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen ist ein wichtiges Signal, um den Markthochlauf der Elektromobilität weiter voranzubringen. Positiv bewertet der VDIK insbesondere, dass Plug-in-Hybride gleichberechtigt gefördert werden, denn sie wirken als wichtige Brückentechnologie auf dem Weg zur vollelektrischen Mobilität.
Gleichzeitig sieht der VDIK jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf in zentralen Punkten der Ausgestaltung – vor allem mit Blick auf Verbraucherinteressen, Marktstabilität und fairen Wettbewerb.
VDIK-Präsidentin Imelda Labbé: „Die Einigung der Koalition ist ein wichtiges Signal, doch die Förderung bleibt in zentralen Punkten unvollständig. Wer wirklich soziale Mobilität ermöglichen will, muss den Gebrauchtwagenmarkt einbeziehen – gerade für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen ist er entscheidend. Eine reine Barförderung belastet Restwerte und löst zudem nicht das Hauptproblem der Menschen: hohe und intransparente Strompreise. Hinzu kommen geplante Local-Content-Vorgaben, die zu unnötiger Bürokratie führen und internationale Hersteller benachteiligen würden – also genau jene Unternehmen, die heute für bezahlbare Mobilität sorgen. Wir brauchen jetzt ein Programm, das marktgerecht, verbraucherorientiert und fair für alle Anbieter ist.“
Die geplante Barförderung von 3.000 Euro, zuzüglich Kinder- und Sozialzuschlägen, setzt zwar einen finanziellen Impuls, löst aber nach Einschätzung des VDIK zentrale Probleme der Käuferinnen und Käufer nicht. Kundenbefragungen zeigen, dass hohe und intransparente Stromkosten der wichtigste Grund für Kaufzurückhaltung sind. Ein Strompreisguthaben anstelle einer Prämie ist restwertschonend und trifft das Verbraucherinteresse. Der Nachweis des Haushaltseinkommens schafft Bürokratie, die es in der Umsetzung dringend zu vermeiden gilt.
Eine Barförderung führt zu sinkenden Restwerten. Dies wirkt der gewünschten sozialen Entlastung entgegen und belastet die, die kürzlich gekauft haben. Der VDIK kritisiert deutlich, dass gebrauchte Elektrofahrzeuge nicht Bestandteil des Förderprogramms sind. Gerade Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen kaufen überwiegend Gebrauchtfahrzeuge – genau für diese Zielgruppe soll der Anreiz für den Einstieg in die Elektromobilität geschaffen werden. Die Wiedervermarktung von jungen Gebrauchten ist zudem ein zentraler Faktor für wirtschaftlich tragfähige Leasingkonditionen im Neuwagenmarkt.
Damit potenzielle E-Auto-Kunden nun nicht weiter abwarten und es zum Stillstand im Markt kommt, muss die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Außerdem enthält der Koalitionsbeschluss keine Aussage zur Laufzeit. Aus Sicht des VDIK ist eine mindestens dreijährige Förderperiode zwingend notwendig, um Stabilität und Investitionssicherheit für Hersteller, Handel und Verbraucher zu gewährleisten. Kurzfristige oder jährlich wechselnde Förderkulissen führen regelmäßig zu Marktsprüngen und Verunsicherung.
Besonders kritisch bewertet der VDIK die geplante Integration von Local-Content- und EU-Präferenzregeln. Solche Kriterien würden eine kaum beherrschbare Bürokratie erzeugen, die Umsetzungskosten erhöhen und den freien Wettbewerb behindern. Der VDIK hält es für inakzeptabel, wenn internationale Hersteller – die für bezahlbare Mobilität in Deutschland eine zentrale Rolle spielen – durch förderrechtliche Vorgaben strukturell benachteiligt werden.
Der VDIK fordert die Bundesregierung auf, die Förderung im weiteren Prozess zügig und im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Marktfunktionalität anzupassen:
1. Einbeziehung des Gebrauchtwagenmarktes für sozial echte Mobilität
2. Stromkosten-Komponente statt reiner Barförderung
3. Faire, wettbewerbsneutrale Anforderungen, die internationale Hersteller nicht benachteiligen
4. Laufzeit von mindestens drei Jahren und Rückwirkung zum 1. Januar 2026 für Planungssicherheit
5. Bürokratiearme Umsetzung ohne nicht kontrollierbare Local-Content-Regeln und komplexe Nachweise des Haushaltseinkommens.
Der VDIK bietet der Bundesregierung eine enge fachliche Zusammenarbeit an, um das Programm verbraucherfreundlich, marktstabilisierend und wettbewerbsoffen auszugestalten.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK), Stefan Meyer, Leiter(in) Kommunikation, Presse und Medien, Kirdorfer Str. 21, 61350 Bad Homburg, Telefon: 06172 98750
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