VDIK fordert: Gleicher Förderungszeitraum von Erd- und Flüssiggas bis 2020
(Bad Homburg) - Durch den aktuellen Entwurf eines Energiesteuergesetzes sollten bisherige Ungleichheiten beseitigt und künftig Flüssiggas und Erdgas bis 2015 steuerlich gefördert werden. Nach Abstimmung zwischen den betroffenen Ministerien scheint es Tendenzen zu geben, nun doch die alten Förderzeiträume (Flüssiggas bis 2009 und Erdgas bis 2020) beibehalten zu wollen. Der VDIK spricht sich für die Beibehaltung des derzeitig gültigen Förderungszeitraums für Erdgas bis 2020 aus, fordert aber eine Gleichbehandlung von Flüssiggas.
Präsident Volker Lange: Aus Gründen der Planungssicherheit und des Vertrauensschutzes im Hinblick auf die bereits getätigten und noch zu erwartenden erheblichen Investitionen bei den internationalen Kraftfahrzeugherstellern ist die Festlegung des Förderungszeitraums bis 2020 für diese beiden zukunftsweisenden und umweltfreundlichen Energieträger unbedingt erforderlich.
Der starke Anstieg der Zulassungszahlen des vergangenen Jahres macht das hohe Interesse der Verbraucher an Fahrzeugen mit Erd- und Flüssiggasantrieb deutlich sichtbar. Lange weiter: Es gilt, diesen positiven Trend durch eine langfristige Förderung beider Kraftstoffe zu unterstützen. Durch das ständig wachsende Angebot an Fahrzeugen mit Erd- und Flüssiggasantrieben ist der Trend hin zu diesen umweltfreundlichen Technologien bei entsprechender Förderung auch für die Zukunft zu erwarten.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK)
Thomas Böhm, Leiter Presse Public Relations und Messen
Kirdorfer Str. 21, 61350 Bad Homburg
Telefon: (06172) 98750, Telefax: (06172) 987520
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