Pressemitteilung | Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK)

VDIK zur Anhörung im Finanzausschuss - Innovationsbooster muss auch Leasing fördern

(Bad Homburg) - Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) fordert eine der degressiven Abschreibung entsprechende Förderung von Leasingfahrzeugen im Gesetzentwurf für das Investitionssofortprogramm. Dazu hat sich der VDIK an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gewandt, der am Montag in einer Anhörung über das geplante Investitionssofortprogramm beraten wird.

Um deutlich mehr gewerbliche Kunden zum Umstieg auf die Elektromobilität zu bewegen, schlägt der VDIK vor, dass Leasingnehmer den kompletten Betrag der Leasingraten und Leasingsonderzahlung bereits bei Beginn des Leasingvertrags steuerwirksam als Betriebsausgabe berücksichtigen können. Mit dieser Regelung würde das gewerbliche Fahrzeugleasing, das mit mehr als 60 Prozent den überwiegenden Anteil der Zulassungen ausmacht, in die Förderung einbezogen. Alternativ könnte der Gesetzgeber zur Förderung des BEV-Hochlaufs auch einen pauschalen Betriebsausgabenfaktor von 1,5 für Leasing-Raten ansetzen.

Aktuell sieht der Gesetzentwurf vor, eine zeitlich begrenzte „Sonderabschreibung“ für rein elektrische Fahrzeuge einzuführen, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden. Diese geplante 75-Prozent-Abschreibung im Jahr der Anschaffung eines betrieblich genutzten E-Autos ist ein wichtiges Signal. Für den Hochlauf der Elektromobilität bringt diese Steuermaßnahme aber zu wenig, da der Leasingmarkt nicht erreicht wird. In der aktuellen Form des Gesetzentwurfes würden Leasingkunden nur dann von der geplanten Sonderabschreibung profitieren, wenn Leasingunternehmen den geplanten Steuervorteil weiterreichen.

Der VDIK begrüßt, dass die Bundesregierung ihre Pläne für Investitionen in die E-Mobilität aus dem Koalitionsvertrag nun rasch auf den Weg bringt und sieht in dem steuerlichen Investitionssofortprogramm einen ersten, wichtigen Schritt, die deutsche Wirtschaft anzukurbeln. Vor diesem Hintergrund bittet der VDIK die Mitglieder des Finanzausschusses, den Vorschlag zur Erweiterung in seiner Anhörung wohlwollend zu prüfen und im Gesetz zu berücksichtigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK), Stefan Meyer, Leiter(in) Kommunikation, Presse und Medien, Kirdorfer Str. 21, 61350 Bad Homburg, Telefon: 06172 98750

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