Pressemitteilung | Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)

VDMA befürchtet geringeren Schutz vor Produktpiraterie / Steinberger: „EU-Richtlinie muss auch Patentrechtsverletzungen erfassen“

(Frankfurt/Brüssel) - Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) sieht die Entwicklungen bei der Gesetzgebung im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie im Europäischen Parlament mit Sorge und fordert die Mitglieder des Rechtsausschusses auf, den Schutz gegen Produktpiraterie nicht unsachgemäß zu beschränken. „Die mit der Richtlinie verfolgte Zielsetzung, den Unternehmen wirksame Instrumente gegen Produkt- und Markenpiraterie an die Hand zu geben, würde ad absurdum geführt, wenn man einen so wichtigen Bereich wie die Patentrechtsverletzungen ausklammern würde,“ sagte Christian Steinberger, Leiter der VDMA-Rechtsabteilung. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments will am Donnerstag beschließen, Patentrechtsverletzungen aus dem Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie zum Schutz gegen Marken- und Produktpiraterie zu streichen.

Die Kommission hatte in ihrem Richtlinienvorschlag die Patente ausdrücklich in den Anwendungsbereich der Richtlinie mit aufgenommen. Denn gerade Patentrechtsverletzungen machen einen wesentlichen Teil der Produktpiraterie aus. Eine vom VDMA durchgeführte Umfrage belegt, dass ca. 40 Prozent der Plagiate auf Patentrechtsverletzungen beruhen. Mit dem lapidaren Hinweis auf den besonderen Charakter der Patente wollen nun einige Parlamentarier die Streichung der Patente aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie erreichen.

Hartmut Rauen, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des VDMA: „Produkt- und Markenpiraterie hat sich in den letzten Jahren nicht nur für die Konsumgüter-, sondern auch für die Investitionsgüterindustrie zu einem ernsten Problem entwickelt. Das mittlerweile erreichte Ausmaß bedroht massiv die Wettbewerbsfähigkeit unserer Branche. Wir brauchen daher möglichst schnell effektive und EU-weit einheitliche Instrumente, um gegen Nachahmer effizient vorgehen zu können“.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der VDMA den von der Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Nachahmungsrichtlinie, die den Inhabern von Schutzrechten an geistigem Eigentum EU-weit effektiveren Schutz gegen die Verletzung ihrer Rechte gewähren soll.

In einigen Bereichen geht der Vorschlag allerdings nicht weit genug. Dies gilt insbesondere für den Rechtsschutz auf Messen. Christian Steinberger sagte hierzu: „Gerade Messen sind ein besonders sensibler Bereich. Dort entdecken Unternehmen häufig Plagiate ihrer Produkte, die zu einem wesentlich geringeren Preis einem großen Fachpublikum angeboten werden. Dadurch erleidet das betroffene Unternehmen nicht nur erhebliche Umsatzeinbußen, sondern auch einen kaum wieder gut zu machenden Imageschaden. Die Praxis zeigt, dass die Unternehmen kaum effektive Möglichkeiten haben, vor Ort unmittelbar gegen diese Rechtsverletzungen vorzugehen. Das muss sich ändern.“

Der VDMA fordert das Europäische Parlament und den Ministerrat auf, eine besondere Regelung für Messen in die Richtlinie aufzunehmen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass gefälschte Produkte vor Ort unmittelbar beschlagnahmt werden können und ein sachlich und örtlich zuständiges Gericht jederzeit – auch außerhalb der normalen Dienstzeiten eines Gerichts – erreichbar ist.

Für Rückfragen steht Ihnen RA Heiko Beplat, LL.M., VDMA Rechtsabteilung, Tel: 069 6603 1359, zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) Lyoner Str. 18, 60528 Frankfurt Telefon: 069/66030, Telefax: 069/66031511

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