VDMA: Bundesregierung muss Zahlungsverkehr mit dem Iran sicherstellen
(Frankfurt am Main) - Zum Inkrafttreten von US-Sanktionen gegen den Iran sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:
"Extra-territorial angelegte Wirtschaftssanktionen sind inakzeptabel. Deshalb muss das EU-Verbot, solche Sanktionen zu befolgen, insbesondere für den Zahlungsverkehr bei Iran-Geschäften nun auch praktisch umgesetzt werden."
Zum Hintergrund: Die aktualisierte EU-Verordnung "zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassenen Rechtsakte" (Nr. 2271/1996) verbietet aktive Handlungen sowie Unterlassungen, mit denen EU-Unternehmen den US-Sanktionen gegen Iran nachkommen. Die Weigerung vieler europäischer Banken, Zahlungen mit Bezug zu legalen Geschäften abzuwickeln, verstößt jedoch gegen dieses Verbot. "Die Sicherstellung des Zahlungsverkehrs wäre das unverzichtbare Minimum, um die außenpolitische Hoheit über das Irangeschäft der europäischen Wirtschaft zu behalten", erläutert Klaus Friedrich, Außenwirtschaftsexperte im VDMA. Zwar bringt die Verordnung manches Unternehmen aus Europa in eine Zwickmühle zwischen US-Risiken einerseits und EU-Risiken andererseits. Umso mehr muss die Bundesregierung nun darauf achten, diese Unternehmen konkret zu unterstützen, falls sie von einem extra-territorial agierenden Drittstaat unter Druck gesetzt werden. "Hier sind weitere flankierende Maßnahmen erforderlich", fordert Friedrich.
Quelle und Kontaktadresse:
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