Pressemitteilung | Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)

VDMA zur Erbschaftsteuer: "Referentenentwurf enttäuscht Maschinenbau"

(Frankfurt am Main) - Der von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorgelegte Referentenentwurf zur Erbschaftsteuerreform bleibt deutlich hinter den Erwartungen des Maschinenbaus zurück. Insbesondere muss die Bewertung von Unternehmensvermögen aufgegriffen werden, fordert VDMA-Chefvolkswirt Dr. Ralph Wiechers. "Für einen politischen Gestaltungsauftrag reicht es nicht aus, nur Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen", betont Wiechers.

Nach wie vor ist die Bewertung von Unternehmen eines der Grundübel der Erbschaftsteuer. Denn das von den Steuerbehörden angewandte vereinfachte Ertragswertverfahren führt zu einer strukturellen Überwertung vieler Betriebe. Dies hat zuletzt auch das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in einer Untersuchung erneut belegt. Diese Überbewertung belastet besonders den industriellen Mittelstand. "Viel zu hohe Unternehmenswerte, niedrigere Verschonung und unverändert hohe Steuersätze, das passt zum angestrebten Erhalt der Unternehmenskultur des Mittelstandes nicht zusammen", stellt Wiechers klar.

Darüber hinaus greift der Referentenentwurf zwar punktuell die bisherige Kritik an den Eckpunkten des Bundesfinanzministeriums auf. Die Tücken stecken jedoch auch hier im Detail.

Demnach soll unter anderem zwar die erwerbsbezogene Obergrenze von begünstigtem Vermögen von 20 auf 40 Millionen Euro bei Bestehen mittelstandstypischer Unternehmensstrukturen angehoben werden. Abgesehen davon, dass eine Freibetragsregelung hier zielführender wäre, bleibt allerdings unklar, was mit einer "nahezu vollständigen" Beschränkung von Entnahmen und Ausschüttungen des Gewinns gemeint ist. Die Unternehmen müssen angemessen über ihre Gewinne verfügen können, ohne dass sich das gleich erbschaftsteuerschädlich auswirkt.

Der VDMA unterstützt die von der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag sowie der CDU-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg kürzlich gemeinsam verfassten eigenen Eckpunkte zur Erbschaftsteuerreform. Darin wird unter anderem ein erwerbsbezogener Freibetrag von 100 bis 120 Millionen Euro gefordert. Mit Blick auf diese Eckpunkte gibt sich Wiechers für die nun erst am Anfang stehende Debatte optimistisch.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) Pressestelle Lyoner Str. 18, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66030, Fax: (069) 66031511

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