Pressemitteilung | Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen e.V. (BÖB)

VDV und BÖB erleichtert: Berichterstatterin des Europäischen Parlaments lehnt Verordnungsvorschlag zur Sicherheit der Lieferkette ab / Verordnung hätte Bürokratie und Kostenlawine bedeutet

(Berlin/Köln) - Jeanine Hennis-Plasschaert, Berichterstatterin des Europäischen Parlamentes, hat in einem Schreiben an EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot ihre Ablehnung des Verordnungsvorschlages zur „Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette“ SEK(2006)251 der EU-Kommission zum Ausdruck gebracht. Sie fordert die EU-Kommission in diesem Schreiben auf, den Verordnungsvorschlag noch vor der parlamentarischen Beratung zurückzuziehen und in eine neue Konsultationsphase einzutreten.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) begrüßen diese eindeutige Positionierung. „Dem bisherigen EU-Verordnungsvorschlag mangelte es an einer Gefährdungs- bzw. Risikoanalyse “, so VDV-Geschäftsführer Eisenbahnverkehr Dr. Martin Henke. „Aufgrund der Komplexität und der großen Anzahl der an der Lieferkette des Landverkehrs beteiligten Unternehmen wäre eine solche Analyse unbedingt notwendig.“ Hierbei müssten auch die bereits heute von den Unternehmen erfüllten Standards Berücksichtigung finden.

Auch hätte der Verordnungsvorschlag einen praktischer Zwang zur Erlangung des Testates als „Zuverlässiges Unternehmen“ bewirkt. „Auch wenn dies unter dem Ansatz der Freiwilligkeit definiert wurde“, so BÖB-Geschäftsführer Karl Michael Probst, „würden in der Folge zum Beispiel die Versicherungsbedingungen einen faktischen Zwang ausüben. Der EU-Vorschlag berücksichtigte hierbei nicht, dass zahlreiche Unternehmen bereits nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert sind und somit ihre Zuverlässigkeit nachgewiesen haben.“

Der Verordnungsvorschlag hätte für teilnehmende Unternehmen keine Vorteile gebracht. Er würde Einmalkosten in Höhe von rund 48 Milliarden Euro auslösen, die von den rund 4,8 Millionen Unternehmen der Wirtschaft getragen werden müssten. Für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern hätte dies Mehrkosten von rund 135.000,- Euro bedeutet. Zudem sei er keineswegs mit der “Lissabon-Vereinbarung“ und der von der EU-Kommission abgegebenen Verpflichtung vereinbar gewesen, alle zukünftigen Maßnahmen und Rechtsakte auf europäischer Ebene einer erweiterten ex-ante Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen.

In einem gemeinsamen Positionspapier hatten VDV und BÖB bereits im Frühjahr detailliert auf die Schwachpunkte hingewiesen. Gemeinsam mit der verladenden Wirtschaft haben die Verbände ihre Bewertung auf der deutschen und der europäischen Ebene deutlich gemacht.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen e.V. Karl-Michael Probst, Geschäftsführer Straße des 17. Juni 114, 10623 Berlin Telefon: (030) 39802875, Telefax: (030) 39802880

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