Pressemitteilung | Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) - Hauptgeschäftsstelle

VDV warnt vor Einbrüchen bei Verkehrsangeboten / Abschaffung des gewerbesteuerlichen Querverbundes würde die Nahverkehrsfinanzierung wesentlich schwächen

(Köln) - Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, von der Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organschaft, wie sie im Gesetzentwurf zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (StVergAbG) noch vorgesehen ist, zunächst wieder Abstand nehmen zu wollen. Damit sei eine drohende Finanzierungslücke von rund 200 Millionen Euro vor allem für die in kommunaler Hand befindlichen Nahverkehrsunternehmen zumindest für das Jahr 2003 abgewendet worden, erklärte am 14. Januar VDV-Präsident Dr. E.h. Dieter Ludwig bei der Jahresabschlusspressekonferenz seines Verbandes. Mit einer zusätzlichen Steuerlast dieser Größenordnung könnte der hohe Standard eines bezahlbaren Nahverkehrs in vielen Städten und Regionen nicht mehr gehalten werden.

Gleichzeitig appelliert der Verband, der über 400 Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vertritt, an die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen, dieses Vorhaben auch im Rahmen einer Gewerbesteuerreform nicht erneut aufzugreifen.

Die Möglichkeit, Verluste des Nahverkehrs mit den im Wettbewerb erwirtschafteten Versorgungsgewinnen steuerlich wirksam zu verrechnen, sei eine wesentliche Grundlage der ÖPNV-Finanzierung in Deutschland, erläuterte Ludwig. Durch das Instrument der gewerbesteuerlichen Organschaft könnten die im Bereich der Daseinsvorsorge von den Stadtwerken erwirtschafteten Gewinne ohne Steuerabzug für die notwendige Finanzierung des ÖPNV eingesetzt werden. Hierbei handele es sich nicht um ein Steuerschlupfloch, sondern um ein ursprünglich von der Rechtsprechung entwickeltes Instrument zur sachgerechten Besteuerung wirtschaftlicher Einheiten.

Allein bei den bisher als betroffen identifizierten VDV-Unternehmen mit entsprechender Querverbundstruktur drohe eine Steuermehrbelastung von mindestens 180 Millionen Euro. Hierbei seien die gewerbesteuerlichen Ergebnismodifikationen noch gar nicht berücksichtigt worden. Wegen möglicher, noch nicht bekannter Fälle, will der VDV-Präsident sogar eine Finanzierungslücke von bis zu 250 Millionen Euro nicht ausschließen.

Zugleich erläutert Ludwig den Kompromissvorschlag seines Verbandes, der den finanziellen Schaden für den ÖPNV deutlich reduzieren würde: Der gewerbesteuerliche Ergebnisausgleich wird auf Organgesellschaften innerhalb einer Gemeinde begrenzt. Mit dieser Lösung ließe sich eine Verschiebung des örtlichen Steueraufkommens in andere Gemeinden verhindern – eines der sachlichen Hauptargumente des Gesetzesvorhabens – und die Begrenzung der Verrechnungsmöglichkeiten steuersystematisch besser rechtfertigen. Die bereits in Gang gesetzten strategischen Steuervermeidungsplanungen anderer Branchen, etwa die Verlagerung von Betriebsstätten oder die rechtliche Zusammenführung von Organgesellschaften, würden gestoppt.

Allerdings räumt der VDV-Präsident ein, dass die vorgeschlagene Kompromisslösung seines Verbandes den Schönheitsfehler aufweist, die finanziellen Schäden nicht bei allen betroffenen Verkehrsunternehmen verhindern zu können.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Kamekestr. 37-39 50672 Köln Telefon: 0221/579790 Telefax: 0221/514272

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