Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.
Anzeige

VDZ-Empfehlung zum Umgang mit Auflagenzahlen

(Berlin) - Der Vorstand der Publikumszeitschriften im VDZ hatte bereits vor einigen Jahren eine Empfehlung zur Veröffentlichung und Kommentierung von Auflagenzahlen veröffentlicht, auf die an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich hingewiesen werden soll. Ziel dieser Empfehlung ist es, den Wettbewerb der Zeitschriften untereinander auf eine faire, vergleichbare und damit aussagekräftige Basis zu stellen.

Die Empfehlung des Vorstandes erstreckt sich sowohl auf die Datenveröffentlichung als auch auf die Kommentierung der Auflagenzahlen:

1. Zeitpunkt der Datenveröffentlichung
Offizieller IVW-Meldeschluss der Auflagendaten ist jeweils der 14. des Folgemonats eines Quartals. An diesem Tag veröffentlicht der VDZ gemeinsam für alle Publikumszeitschriften die Auflagenzahlen der IVW-geprüften Titel für das zurückliegende Quartal. Veröffentlichungen von Auflagenzahlen eigener Titel (auch im direkten Konkurrenzvergleich) sowie kommentierende Pressemitteilungen über die Auflagenentwicklung eigener Titel sollten daher ebenfalls erst ab dem 14. eines Folgemonats erfolgen. Der Wettbewerb der Titel untereinander sollte in den Anzeigen- und Vertriebsmärkten geführt werden, nicht in einem publizistischen Wettlauf um die frühste Veröffentlichung vor dem eigentlichen Meldeschlusstermin.

2. Kommentierung von Auflagendaten
Bei der Kommentierung und werblichen Herausstellung von Auflagenzahlen sollte darauf geachtet werden, dass die Bewertung von Auflagenentwicklungen eigener Titel im Wettbewerbsumfeld stets auch im Kontext des gesamten Verkaufs nach IVW erfolgt. Selbstverständlich ist auch die vergleichende Darstellung von IVW-Teilauflagen möglich, diese sollten jedoch stets auch unter Erwähnung der Gesamtauflage erfolgen, um die erforderliche Transparenz zu gewährleisten und Missinterpretationen vorzubeugen. Im übrigen hält es der Vorstand mit Blick auf das Auflagengütesiegel „IVW“ für wenig hilfreich, wenn IVW-Teilauflagen, die in den Gesamtverkauf eingehen, verbal diskriminiert werden.

Mit diesen Regelungen verfolgt der VDZ das Ziel, den intramedialen Wettbewerb auch zukünftig trotz eines sich deutlich verschärften Konkurrenzdrucks auf eine faire, vergleichbare und nicht diskriminierende Ebene zu stellen. Dies sollte im Interesse aller Verlage sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) Haus der Presse, Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: 030/726298-0, Telefax: 030/726298-103

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige