Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

VDZ kritisiert Gleichbehandlungsgesetz / Unklare Regelungen zum Tendenzschutz erhöhen Konfliktrisiken für Verleger

(Berlin) – Die deutschen Zeitschriftenverleger haben ihre Kritik an dem Freitag in Kraft tretenden allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erneuert. „Wir sind nach wie vor sehr unzufrieden“, erklärte Dirk Platte, Justitiar des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, am Donnerstag (17. August 2006) in Berlin. „Weder das Gesetz noch die Gesetzesbegründung sichern den Verlegern konfessioneller und politischer Magazine das Recht zu, ihre Redaktionsmitarbeiter nach religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung auszuwählen“, betonte Platte. Lediglich von Regierungsseite wurde dem VDZ schriftlich versichert, dass die Freiheit des Verlegers, die politische Tendenz seiner Zeitschrift und Zeitung festzulegen – und durch die Auswahl entsprechender Mitarbeiter auch zu verwirklichen – durch das neue Gesetz nicht angetastet werde.

In dem Schreiben heißt es, dass „unter Religion oder Weltanschauung eine mit der Person des Menschen verbundene Gewissheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel menschlichen Lebens zu verstehen sei. Dabei lege die Religion eine den Menschen überschreitende und umgreifende – transzendente – Wirklichkeit zugrunde, während sich die Weltanschauung auf innerweltliche – immanente – Bezüge beschränke. Allgemeine Überzeugungen und Tendenzen würden daher vom neuen Gesetz nicht erfasst. Insoweit bliebe die bisherige Rechtslage unverändert.“ Es bleibe abzuwarten, ob diese Interpretation bei gerichtlichen Auseinandersetzungen trage, sagte Platte. In jedem Fall würden hier dem Arbeitgeber neue Konfliktrisiken auferlegt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ), Haus der Presse Stefan Michalk, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: (030) 726298-0, Telefax: (030) 726298-103

(sk)

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