Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

VDZ-Medienexperte Dr. Christoph Fiedler kritisiert auf n-tv aktuellen Entwurf zum Rundfunkstaatsvertrag / Auch private Angebote von Zeitungen und Zeitschriften wären keine elektronische Presse und könnten sich nicht auf Pressefreiheit berufen

(Berlin) - In einem Interview des Nachrichtensenders n-tv bezeichnet VDZ-Medienexperte Dr. Christoph Fiedler den aktuellen Entwurf zum 12. Rundfunkstaatsvertrag als äußerst problematisch. „Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik soll faktisch staatlich finanzierte Presse legalisiert werden – und das ist gleich in doppelter Hinsicht ein medienpolitischer Skandal.“ Die Politik habe zwar gesehen, dass gebührenfinanzierte Text- und Bildberichterstattung (elektronische Presse) gefährlich und unnötig sei. Deshalb solle die bei ARD und ZDF umfangreich stattfindende elektronische Presse auch auf sendungsbezogene Inhalte beschränkt werden. „Aber die Definition elektronischer Presse wird so eng gefasst, dass ihre Realität in Gestalt der Online-Textberichterstattung bei Privaten wie den öffentlich-rechtlichen Medienanbietern gar keine elektronische Presse ist.“ Es bliebe als elektronische Presse praktisch nur noch die gestalterische Nachahmung der Papierausgaben im E-Paper, womit tagesschau.de oder heute.de vollwertige pressemäßige Berichterstattung erlaubt würde und die vorgesehene Beschränkung auf sendungsbezogene Inhalte praktisch leerliefe. Fiedler: „Der zweite Skandal ist, dass diese Definition auch der privaten Text- und Bildberichterstattung auf spiegel-, focus-, stern-, zeit-, taz-, faz- oder welt.de etc. den Status elektronischer Presse entziehen würde. Damit laufen all diese Angebote elektronischer Presse Gefahr, sich nicht mehr auf die Pressefreiheit berufen zu können.“

Die Zeitschriftenverleger sehen die Ausdehnung zur staatlich finanzierten Presse im elektronischen Bereich mit großer Sorge. Denn die private Presse, die sich anders als ARD und ZDF nicht auf eine Bestandsgarantie einer gebührenfinanzierten Absicherung berufen kann und im vollen marktwirtschaftlichen Wettbewerb steht, ist auf die Entwicklungsmöglichkeiten im Internet angewiesen. Die derzeitigen Überlegungen, den Begriff der elektronischen Presse als Grundlage für den neuen Rundfunkstaatsvertrag künstlich zu verengen und damit jegliche Begrenzung von ARD und ZDF im Internet auszuhebeln, gefährdet letztlich die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Verlage.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ), Haus der Presse Norbert Rüdell, Leiter, Presse und Kommunikation Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: (030) 726298-0, Telefax: (030) 726298-103

(el)

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