VDZ veröffentlicht Überblick über Online-Datenschutzerklärung
(Berlin) - Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hat am 3. März auf die Bedeutung der Datenschutzerklärung in Tele- und Mediendiensten hingewiesen. Eine solche Erklärung sei zwingend erforderlich, sofern Diensteanbieter personenbezogene Daten der Nutzer ihrer Dienste erheben, verarbeiten und nutzen. Die Pflicht zum Vorhalten einer solchen Erklärung bestehe aber auch bei der Verwendung pseudonymer Nutzerprofile.
Diensteanbieter, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkämen, riskieren nach Angaben des VDZ, von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt zu werden. Außerdem könnten Verstöße gegen die Pflicht zum Vorhalten einer Datenschutzerklärung von den zuständigen Aufsichtsbehörden mit einer Geldbuße geahndet werden.
Der Verband veröffentlichte deshalb eine Übersicht über die Anforderung an eine Datenschutzerklärung in Tele- und Mediendiensten. Weitere Informationen unter http://www.vdz.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
Haus der Presse, Markgrafenstr.15
10969 Berlin
Telefon: 030/7262980
Telefax: 030/726298103
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