VEA begrüßt das mögliche Aus für Langfrist-Gaslieferverträge / Energie-Abnehmerverband VEA unterstützt Ansicht des Gerichts beim Rechtsstreit gegen Eon Ruhrgas
(Hannover) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) sieht sich in seiner strikten Forderung nach einem Verbot für viele langfristige Gas-Lieferverträge bestärkt. Der VEA vertritt seit jeher die Ansicht, dass die langfristigen Verträge zwischen den Gasversorgern und den Stadtwerken und Regionalverteilern den dringend nötigen Wettbewerb auf dem Gasmarkt verhindern, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Der Verband teile damit die Ansicht des Bundeskartellamtes. Wir sind sehr zufrieden, dass wir uns offenbar Gehör verschaffen konnten und das Gericht auch deshalb wohl zugunsten des Verbrauchers entscheiden wird, so Panitz. Nach der Anhörung am 25. April 2006 im Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich der Vorsitzende Richter entsprechend geäußert.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA)
Manfred Panitz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Zeißstr. 72, 30519 Hannover
Telefon: (0511) 98480, Telefax: (0511) 9848-188
(bl)
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