Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VEA beklagt überhöhte Entgelte bei der Stromdurchleitung

(Hannover) - Anlässlich eines Pressedinners am 15. August 2001 in Hamburg forderte der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) ein konsequenteres Vorgehen gegen die von den Stromnetzbetreibern verlangten überhöhten Entgelte. "Bleibt es allein bei der Anwendung des kartellrechtlichen Instrumentariums, kommt es zwangsläufig zu langjährigen Verfahren, die wechselwillige Kunden abschrecken und damit den Wettbewerb behindern", sagte Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA vor anwesenden Journalisten. Er sprach sich für eine "neutrale Regulierungsinstanz" aus, die zum Beispiel auch aus Netzbetreibern und Kunden zusammengesetzt sein könnte. Entscheidend ist für Panitz, dass eine solche Instanz schnell entscheiden kann, um überhöhte Preise auch schnell verhindern zu können.

Nach einer aktuellen VEA-Untersuchung zur Höhe von Stromdurchleitungsentgelten bei 658 von rund 900 Netzgesellschaften gibt es in ganz Deutschland Unterschiede von bis zu 300%. Der niedrigste Preis liegt im Mittelspannungsbereich bei 4,42 Pf/kWh bei den Stadtwerken Steinheim, der höchste wurde mit 11,11 Pf/kWh bei den Stadtwerken Lengerich ermittelt; der Durchschnitt beträgt 6,22 Pf/kWh. Eine erhebliche Spreizung gibt es auch im Niederspannungsbereich. Hier beträgt das Netznutzungsentgelt im Durchschnitt 13,20 Pf/kWh: Der günstigste Anbieter ist das Bremische Hafenamt mit 6,71 Pf/kWh, der teuerste Anbieter die Stadtwerke Fürth i. W. mit 25,28 Pf/kWh.

Deutliche Unterschiede gibt es aber auch zwischen den Bundesländern. Am höchsten sind die Entgelte in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, am günstigsten sind Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Insgesamt schneiden der Norden und Osten ungünstiger ab, als der Süden und Westen.

Besonders die Netzbetreiber mit den viel zu hohen Preisen behindern massiv den Wettbewerb, sagte Panitz. Alteingesessene Monopolunternehmen hätten es gegenüber Neuanbietern viel leichter: Sie müssten sich bei der Versorgung ihrer bisherigen Kunden nicht um Durchleitungen kümmern; auch verunsicherten sie wechselwillige Kunden häufig mit dem ungerechtfertigten Argument einer geringeren Versorgungssicherheit bei Wechsel.

Panitz begrüßte die Schaffung einer neuen Abteilung im Bundeskartellamt. Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung. Es sei wichtig, dass bei Verdacht auf überhöhte Preise weitere Verfahren eingeleitet würden. Überhöhte Entgeltforderungen lassen sich nach Worten von Panitz auch am Verhältnis zwischen dem Strompreis und den Gebühren für die Netznutzung ablesen.

"Sind die Versorgungspreise relativ günstig und die Netznutzungsentgelte im Vergleich relativ hoch, liegt der Verdacht nahe, dass die Durchleitungsentgelte missbräuchlich überhöht sind." In diesem Zusammenhang wies Panitz auf einen weiteren Mangel des kartellrechtlichen Instrumentariums hin. "Es werden immer nur die Höchstpreise unter die Lupe genommen. Ob das Preisniveau insgesamt zu hoch ist, wird nicht erfasst. Dies setzt eine intensive und damit auch aufwendige Kostenkontrolle voraus."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72 30519 Hannover Telefon: 0511/98480 Telefax: 0511/9848-188

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