VEA: BGH schafft Durchbruch für mehr Strom-Wettbewerb / Die Prüfung der Kalkulationen der Netznutzungsentgelte könnte Strom- und Gaspreise in Bewegung bringen
(Hannover) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Offenlegung der Netznutzungsentgelte. VEA-Vorstandssprecher Manfred Panitz hält die Entscheidung der Karlsruher Richter für einen Durchbruch auf dem Weg zu mehr Wettbewerb im deutschen Strommarkt. Das Urteil stärke die Position der Stromanbieter ohne eigenes Netz. Sie hätten nun eine verlässliche Handhabe zur Prüfung der Kalkulation der Netznutzungsentgelte, welche die Gerichte der Vorinstanzen bislang untersagten. Zudem hält Panitz die Karlsruher Entscheidung auch für die Arbeit der neu geschaffenen Bundesnetzagentur für wegweisend. Im November starteten die Genehmigungsverfahren zu den Netznutzungsentgelten. Der Bundesgerichtshof unterstütze die neue Behörde, eine detaillierte Prüfung der Kalkulationen der Entgelte für Durchleitungen vorzunehmen und gebe ausdrücklich die Sicherung wirksamen Wettbewerbs als Maßstab vor. Panitz betont, dass der VEA auch die den Netzbetreibern vom BGH auferlegte Darlegungslast für die Billigkeit der Tarife für sachdienlich halte. Das VEA-Vorstandsmitglied Panitz ist überzeugt, dass der Vollzug der Entscheidung des BGH den unterentwickelten Wettbewerb im deutschen Strommarkt maßgeblich stärken und mittelfristig auch die Kosten für die Durchleitung senken wird. Die aktuelle Entwicklung werde auch ein Signal für den Wettbewerb im Gasmarkt setzen, so Panitz. Für die zukünftige Preisgestaltung bei Strom und Gas könne die Entscheidung der Bundesrichter bahnbrechende Bedeutung haben. Für den stagnierenden Wettbewerb in den deutschen Energiemärkten sei endlich ein Fenster mit frischer Luft geöffnet.
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