Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VEA-Bundes-Strompreisvergleich / Große Unterschiede bei Strompreisen

(Hannover) - Der vom Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA), Hannover, erstellte und veröffentlichte Bundes-Strompreisvergleich II/2000 zeigt, dass die Talsohle bei den Strompreisen bald erreicht ist. Innerhalb eines Jahres sind die Preise für mittelständische Sondervertragskunden um 18,4 %, in den letzten 6 Monaten dagegen nur noch um 2,3 % gesunken. „Es existieren aber weiterhin große Preisunterschiede zwischen den einzelnen Versorgungsunternehmen, die im Einzelfall weit über 50 % betragen," wie Dr. Volker Stuke, Geschäftsführer des VEA mitteilt. So verlangen die Stadtwerke Lippstadt, preisgünstigster Versorger der VEA-Studie, mit einem durchschnittlichen Strompreis von 9,14 Pf/kWh deutlich weniger als die VEW in Dortmund, die für dieselben Bezugsverhältnisse 16,76 Pf/kWh in Rechnung stellen. „Im Einzelfall kann der Kunde allerdings bei vielen EVU deutliche Preisnachlässe - insbesondere bei Vorlegen von Wettbewerbsangeboten - aushandeln. Die im Vergleich genannten Preise sind Preisobergrenzen", führt Dr. Stuke weiter aus.

Auffallend sind die auch weiterhin deutlich ungünstigeren Strompreise in den neuen Bundesländern. Sondervertragskunden in den neuen Bundesländern müssen durchschnittlich 14,30 Pf/kWh und damit fast 15 % mehr bezahlen als vergleichbare Kunden in den alten Bundesländern, deren Strompreis lediglich 12,46 Pf/kWh beträgt.

Ursache für die gravierenden Preisunterschiede sind die sehr unterschiedlichen Netznutzungsentgelte. Diese schwanken nach Erhebungen des VEA um fast 100 % zwischen dem günstigsten und dem teuersten Netzbetreiber. Der Kunde zahlt aber mit den Strompreisen nicht nur die Erzeugung und/oder Handel der elektrischen Energie, sondern auch den Transport vom Kraftwerk zur Verbrauchsteile. Der Anteil der Kosten für die Netznutzung an den Gesamtkosten wird oft unterschätzt, beträgt er doch zwischen 30 % und 50 %, im Einzelfall auch 70 %. Hier sieht der VEA auch Ansätze für weitere Preissenkungen. Mit der Umsetzung des Vergleichsmarktkonzepts gemäß der Verbändervereinbarung II erwartet der VEA einen verstärkten Druck auf die Netzbe-treiber, ihre Entgelte nach unten anzupassen.

Aber nicht nur die Netznutzung wird nach Angaben des VEA zur Stabilisierung des Preisniveaus genutzt. Eine Vielzahl der EVU versucht zur Zeit, die Preise bei laufenden Verträgen mit Hinweis auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz zu erhöhen. „Hier muss im Einzelfall genau geprüft werden, ob die laufenden Verträge eine Preiserhöhung überhaupt zulassen," sagt Dr. Stuke. Diese Dienstleistung erbringt der VEA für seine 4.500 Mitglieder im Rahmen der Mitgliedschaft kostenlos.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72, 30519 Hannover Telefon: 0511/98480 Telefax: 0511/8379052

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