Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VEA: Energieversorger bekommen ihre Grenzen aufgezeigt / Energie-Abnehmerverband begrüßt BGHUrteil zu Stadtwerksbeteiligungen und fordert weitere Entflechtung der Konzerne

Hannover – Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) sieht sich durch das vom Bundesgerichtshof am 11.November 2008 ausgesprochene Verbot für den Stromriesen E.ON, Anteile an den Stadtwerken Eschwege zu erweben, in seinen Bemühungen für mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten bestätigt. „BGH und Kartellamt haben die Zeichen der Zeit erkannt“, kommentiert Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA, die Entscheidung gegen die Fusionspläne. „Durch das Urteil bekommen die Energieversorger ihre Grenzen aufgezeigt. E.ON & Co. wird die Abschottung der Märkte erschwert. Das ist eine gute Nachricht für potenzielle neue Anbieter und die Energiekunden – und macht eine langjährige Forderung des VEA wahr.“ Es bestehe auf dem Strommarkt bisher kein nennenswerter Wettbewerb. „Bei Gas sieht die Situation noch schlechter aus“, sagt Panitz. Die regelmäßigen Preisvergleiche des Verbandes zeigten
die prekäre Situation deutlich auf.

„In unseren Augen kann das jüngste Urteil nur der erste von vielen notwendigen Schritten zur Beendigung der extrem hohen Marktkonzentration und zur Ankurbelung des Wettbewerbs bei Strom und Gas gewesen sein“, erklärt Panitz. Zu einer effektiven Entflechtung gehöre nicht nur ein Stopp der Beteiligungen der Konzerne an Stadtwerken, sondern auch die strikte eigentumsrechtliche Trennung von Produktion und Netz (Ownership Unbundling), so der VEA-Vorstand. „Nur einzelne Maßnahmen führen zu keiner ausreichenden Markttransparenz, um Industriekunden und private Haushalte durch günstigere Verbraucherpreise nachhaltig zu entlasten.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Manfred Panitz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Zeißstr. 72, 30519 Hannover Telefon: (0511) 98480, Telefax: (0511) 9848-188

(dh)

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