VEA fordert niedrigere Strompreise durch billigere Netznutzung / Energie-Abnehmerverband VEA sieht sich durch BGH-Urteil zum Kontrollspielraum der Kartellbehörde bestärkt
(Hannover) Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) fordert nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes zur Kontrolle der Netznutzungsentgelte eine rasche Prüfung und Senkung der Strompreise. Die Bundesrichter hatten geurteilt, dass die Kartellbehörden Vergleiche zwischen Stromnetzbetreibern anstellen dürfen, um überhöhte Entgelte einzudämmen.
Alleine im konkreten Fall der Stadtwerke Mainz hatte das Bundeskartellamt Preissenkungen von über zehn Millionen Euro angemahnt. Übertragen auf den gesamten deutschen Markt ergibt das Sparpotenziale in Milliardenhöhe, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Dieses Geld braucht die deutsche Wirtschaft dringend. Es ist allerhöchste Zeit, dass die überhöhten Netznutzungsentgelte abgebaut und die Strompreise wettbewerbsfähig werden. Insgesamt begrüße der Verband den jüngsten, wenn auch längst überfälligen Umschwung hin zu einem stärker wettbewerbsorientierten Energiemarkt.
Endlich werden Behörden und Rechtsprechung aktiv. Die Ankündigung des Regulierers Matthias Kurth, die Netzbetreiber im kommenden Jahr detailliert zu kontrollieren, ist ein Signal in die richtige Richtung, so Panitz. Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass Stromunternehmen wie Stadtwerke Konkurrenten den Zugang zu ihren Netzen nicht verwehren dürften, hält der VEA für richtig und konsequent. Panitz: Monopole und Oligopole haben in einem liberalisierten Energiemarkt keinen Platz mehr. Der Kunde muss selbst entscheiden dürfen, von wem er seinen Strom bezieht.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA)
Zeißstr. 72, 30519 Hannover
Telefon: 0511/98480, Telefax: 0511/9848-188
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