VEA kritisiert Kooperationsmodell der Gasnetzbetreiber / Energie-Abnehmerverband VEA erachtet / Vertragsentwurf für ungenügend und unzulässig
(Hannover) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) lehnt den Entwurf für den Kooperationsvertrag zwischen den Gasnetzbetreibern, wie er vor rund zwei Wochen der Bundesnetzagentur überreicht wurde, nach einer ersten Analyse ab. Der Vertragsentwurf von BGW und VKU setzt das von der Bundesnetzagentur vorgestellte Entry-/Exit-Modell völlig unzureichend um. Der Abnehmer soll nach geltendem Recht nur zwei Verträge abschließen müssen. Dieser Grundsatz wird bei der vorgeschlagenen Kooperation der Gasnetzbetreiber nicht realisiert, sondern umgangen, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Hinter den Regelungen verstecke sich das altbekannte Agentenmodell, bei dem ein Netzbetreiber die Verträge entlang des Transportweges regelt. Real steht dahinter aber annähernd die gleiche preistreibende Marktstruktur wie bisher, so Panitz. Der Verbraucher profitiert davon zu wenig.
Der Verband kritisiert gemeinsam mit anderen Abnehmerorganisationen zahlreiche weitere Punkte am Vertragsentwurf, etwa die mangelnde Preistransparenz oder die Beschränkungen beim Lieferantenwechsel. Der VEA fordert, dass die von der Bundesnetzagentur im Januar formulierten Modellgrundsätze in vollem Umfang in eine tragfähige Regelung umgesetzt werden. Der vorliegende Entwurf ist dafür noch nicht geeignet, erklärt der Verbandsvorstand.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA)
Manfred Panitz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Zeißstr. 72, 30519 Hannover
Telefon: (0511) 98480, Telefax: (0511) 9848-188
(bl)
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