Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VEA: Verbot von Gas-Langfristverträgen sorgt für Wettbewerb / Energie-Abnehmerverband VEA begrüßt Entscheidung des Kartellamts und fordert weitere Schritte zur Marktregulierung

(Hannover) – Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) sieht sich in der Entscheidung des Bundeskartellamts vom Dienstag für ein Verbot langfristiger Gaslieferverträge mit Weiterverteilern in seiner Haltung voll bestätigt. Die Behörde hatte in einem Musterverfahren der gegenwärtigen Praxis von Versorgern wie E.on Ruhrgas eine Absage erteilt. „Die Kombination aus langfristigen Verträgen und hoher Marktabdeckung schottet den Markt fast komplett gegen neue Wettbewerber ab. So werden Marktprinzipien ausgehebelt und die Versorger können wie Monopolisten ungehindert an der Preisschraube drehen. Wir bemängeln das seit Jahren.

Jetzt greift das Kartellamt endlich durch“, so Manfred Panitz, geschäftsführender Vorstand des VEA. Der Energieexperte zeigt sich auch zufrieden angesichts der Anwendung auf bestehende Vereinbarungen. Die Entscheidung ist sofort umzusetzen und bezieht sich mit einer Übergangsfrist bis 30. September auch auf bereits abgeschlossene Langzeitverträge mit Weiterverteilern, die mehr als 80 Prozent des tatsächlichen Gas-Vertriebsbedarfs in einer Region abdecken. „Die Versorger haben die Chance vertan, mit einer freiwilligen Selbstbeschränkung die jetzt erfolgten harten Einschnitte zu verhindern. Die Entscheidung des Kartellamts ist die folgerichtige Antwort darauf. Das ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt zur Öffnung des Gasmarkts. Die Versorgungssicherheit ist keinesfalls gefährdet. Die Gegenklage wird ins Leere laufen“, so Panitz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Pressestelle Zeißstr. 72, 30519 Hannover Telefon: (0511) 98480, Telefax: (0511) 9848-188

(sk)

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