Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

VEA warnt vor übereilter Umsetzung der EnWG-Novelle vor Neuwahlen / Energie-Abnehmerverband befürchtet Verwässerung wichtiger Forderungen / Wende in Atomausstieg und Ökostrom-Subventionen angemahnt

(Hannover) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) warnt angesichts anstehender Neuwahlen zum Bundestag vor einer hektischen Umsetzung der Novelle für das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Zu viele zentrale Anforderungen an das Gesetz seien noch nicht ausreichend geklärt. „Das EnWG wird das ‚Grundgesetz’ für die leitungsgebundene Strom- und Gasversorgung“, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. „Es ist für die Zukunft der Energieversorgung und damit der gesamten Wirtschaft verhängnisvoll, wenn dabei zu viele Kompromisse gemacht werden.“ Deshalb sei zu erwägen, das Gesetz erst nach dem voraussichtlichen Wahltermin im Herbst zu verabschieden. „Wenn die Novelle jetzt im Vermittlungsausschuss übers Knie gebrochen wird, kann das Ergebnis entsprechend mangelhaft ausfallen“, kommentiert Panitz.

Der Verband, mit über 4.000 Mitgliedern der größte Zusammenschluß von Energiekunden aus mittelständischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen in Deutschland, fordert seit Jahren eine konsequente Wettbewerbsorientierung im Energiemarkt.

Dazu müssten die preistreibenden Fördermaßnahmen für Öko-Strom zurückgefahren werden. Auch für den von der Bundesregierung geplanten Ausstieg aus der Kernenergie sieht der VEA keine Grundlage. „Wir können den Strom aus Kernkraftwerken auf absehbare Zeit weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll ersetzen“, erklärt der Verbandsvorstand.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Manfred Panitz Zeißstr. 72, 30519 Hannover Telefon: 0511/98480, Telefax: 0511/9848-188

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