Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Vectoring auf der Zielgerade / Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO e.V.) begrüßt wichtige Impulse der EU-Kommission zum Bestandsschutz beim Vectoring

(Bonn/Berlin) - Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO e.V.) unterstützt die Vorschläge der EU-Kommission, den Bestandsschutz mit dem Vorliegen eines Ersatzprodukts zeitlich zu verknüpfen. Die Brüsseler Behörde hatte kürzlich ihre Stellungnahme zum Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Dabei griff die Kommission unter anderem die Forderung des BREKO auf, den Bestandsschutz auf alle Investitionen auszudehnen, die bis zur Verfügbarkeit des beim Vectoring als Ersatz für die physikalische Entbündelung von der Telekom anzubietenden Bitstromprodukts von den Wettbewerbern getätigt werden. Nach Angaben der Telekom wird ein derartiges Bit-stromprodukt aber frühestens 2016 zur Verfügung stehen, nachdem der Ex-Monopolist die hierzu im NGA-Forum der Bundesnetzagentur gemeinsam entwickelte Standardisierung Ende 2012 über-raschend aufgekündigt hatte.

Der aktuelle Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur sieht demgegenüber für solche Gebiete, in denen die Telekom mit einer parallelen Festnetzinfrastruktur, z. B. der Kabelnetzbetreiber, im Wettbewerb steht und Vectoring einsetzen möchte, eine Kündigungsmöglichkeit des Ex-Monopolisten bereits dann vor, wenn der Wettbewerber die VDSL-Leitung erst nach der kurz bevorstehenden formalen Veröffentlichung der Regulierungsverfügung bei der Telekom bestellt hat. Zwischen dem Zeitpunkt, bis zu dem ein Bestandsschutz gewährt würde und der Standardisierung des ersatzweise anzubietenden Bitstromprodukts würden danach mindestens zweieinhalb bis drei Jahre liegen, in denen eine erhebliche Investitionsunsicherheit zulasten der Wettbewerber bestünde.
Die EU-Kommission hat sich vor diesem Hintergrund dafür ausgesprochen, den Bestandsschutz und den qualifizierten Bitstromzugang zeitlich zu synchronisieren und alle Investitionen der Wettbewerber von der Kündigungsmöglichkeit auszunehmen, die bis zur Einführung des Bitstromprodukts getätigt worden sind.

"Die Beschlusskammer hat im Vectoringverfahren eine technisch, rechtlich und ökonomisch kom-plexe Thematik zügig und gründlich aufgearbeitet und schließlich im Dialog mit den Marktteilnehmern für den Fall des Erstausbaus eines Gebietes eine interessengerechte Lösung gefunden", resümiert BREKO-Präsident Ralf Kleint. "Es wäre sehr wünschenswert, wenn die Bundesnetzagentur den Hinweisen der Kommission ebenso offen begegnet und durch deren Umsetzung auch für einen ausreichenden Bestandsschutz sorgt. Dies würde nicht nur zur notwendigen Investitionssicherheit beitragen, sondern dazu führen, dass Wettbewerber Investitionsentscheidungen in den VDSL-Ausbau vorziehen und so das Ausbautempo noch einmal deutlich beschleunigen." Mangels der heute noch nicht marktreif verfügbaren vectoringfähigen Endgeräte, mache es auch aus der technologischen Perspektive Sinn, die marktgetriebenen Investitionen abzusichern.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Pressestelle Reuterstr. 159, 53113 Bonn Telefon: (0228) 24999-70, Fax: (0228) 24999-72

(cl)

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