Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
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ver.di und NGG: konkrete Vorschläge für Mindestlohn

(Hambrug) - Mit konkreten Umsetzungsvorschlägen, einer „Initiative Mindestlohn“, Großflächenplakatierungen und einem neuen Internetportal wollen die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die Einführung eines Mindestlohnes beschleunigen. „Die Große Koalition kann jetzt unter Beweis stellen, dass sie es ernst meint, Mindestbedingungen für den Niedriglohnbereich gesetzlich zu regeln. Für uns liegt die untere Grenze gegen Arbeit in Armut bei 7,50 Euro“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Margret Mönig-Raane, am Dienstag vor der Bundespressekonferenz in Berlin. Über 70 Prozent der Betroffenen seien Frauen.

„Eine aktuelle Umfrage von Infratest dimap zeigt, dass die Menschen die Geiz-ist-Geil-Mentalität bei den Löhnen nicht unterstützen“, so NGG-Vorsitzender Franz-Josef Möllenberg. Der Einstieg von 7,50 Euro Mindestlohn sei moderat und werde von der Bevölkerung unterstützt. Er müsse schrittweise bis neun Euro pro Stunde erhöht werden. Damit läge Deutschland an der unteren Grenze der Mindestlöhne vergleichbarer europäischer Staaten. Mönig-Raane und Möllenberg wollen den Unternehmen der Branchen und Wirtschaftszweige, die bislang deutlich unter der Startmarke von 7,50 Euro liegen, einen Anpassungsprozess ermöglichen. So könnte von Januar 2007 an eine Einführungsphase vorgeschaltet wirden, in der die Entgelte auf 7,50 Euro angehoben werden. ver.di und die NGG schlagen einen unabhängigen „nationalen Mindestlohnrat“ vor, der die Einführung regelt und der Bundesregierung Vorschläge für die Erhöhung des Mindestlohns unterbreitet. Dem Gremium sollen Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angehören.

Als flankierende Maßnahme starteten die beiden Gewerkschaften heute die „Initiative Mindestlohn“. Erste gemeinsame Aktionen sind die bundesweite Großflächenplakatierung „Arm trotz Arbeit. Kein Lohn unter 7,50 Euro pro Stunde“ und das Internetportal „www.mindestlohn.de“. Erstmals in Deutschland nutzen NGG und ver.di auch den Kommunikationskanal SMS für die Mobilisierung von Unterstützern des Mindestlohns.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Dr. Karin Vladimirov, Pressesprecherin Haubachstr. 76, 22765 Hamburg Telefon: (040) 38013-0, Telefax: (040) 3892637

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